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GMDS 2013: 58. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (GMDS)

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie

01. - 05.09.2013, Lübeck

Konzeption einer virtuellen dezentralen Patientenliste für ein Register in der ambulanten Versorgung

Meeting Abstract

  • Sylvie Marie-Noel Ngouongo - Ludwig-Maximilians-Universität München, München, DE
  • Arnfin Bergmann - NeuroTransData GmbH, Neuburg/Donau, DE
  • Knut Wehrle - NeuroTransData GmbH, Neuburg/Donau, DE
  • Jürgen Stausberg - Ludwig-Maximilians-Universität München, München, DE

GMDS 2013. 58. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS). Lübeck, 01.-05.09.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. DocAbstr.9

doi: 10.3205/13gmds079, urn:nbn:de:0183-13gmds0799

Veröffentlicht: 27. August 2013

© 2013 Ngouongo et al.
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Gliederung

Text

Einleitung und Fragestellung: Patientenregister gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die erhobenen Daten dienen u. a. zur Unterstützung bei der Patientenbehandlung sowie zur Schaffung eines Datenpools für Forschungsprojekte. Die NeuroTransData (NTD) GmbH betreibt in der ambulanten Versorgung ein Register- und Studienmanagementsystems zur Unterstützung von Versorgung und Forschung in Neurologie und Psychiatrie. Das Register umfasst u. a. die Krankheitsentitäten Multiple Sklerose, Epilepsie, Depression, Schizophrenie und bipolare Störungen. Im Rahmen eines Re-Designs wird die bislang dezentrale Datenerfassung durch ein Remote Data Entry abgelöst. Die Neukonzeption wurde in einem Datenschutzkonzept und einem Registerprotokoll dargelegt. Ein Kern des Datenschutzkonzepts ist die Verwaltung der identifizierenden Daten in einer virtuellen dezentralen Patientenliste. Diese soll im Folgenden vorgestellt werden.

Material und Methoden: Zur Unterstützung von Entwicklung und Management eines Registers schlägt das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF) ein Registerprotokoll vor [1]. Dort sind die zu bearbeitenden Aufgaben beschrieben und in einen sinnvollen Ablauf eingebunden. Der Speicherort der identifizierenden Daten (IDAT) wird als Patientenliste bezeichnet [2]. Diese kann zentral - dann getrennt von den medizinischen Daten (MDAT) und Studiendaten (SDAT) - oder dezentral in den Studienzentren elektronisch verwaltet werden. Eine zentrale Patientenliste ist für eine kooperative Dokumentation zwingend; daneben ermöglicht sie ein Studienzentrums-übergreifendes Record Linkage. Vorteil der dezentralen Patientenliste ist der höhere Schutz gegen Missbrauch, ein Verbleib im Kontext der Krankenversorgung und damit ein gewisser Schutz vor Beschlagnahme, sowie die Verteilung von Risiken über mehrere Standorte. Allerdings entsteht damit ein höherer Wartungsaufwand, da eine Patientenliste an mehreren Stellen verwaltet, verarbeitet und gesichert werden muss. Im Kontext der Entwicklung des Register- und Studienmanagementsystems der NeuroTransData GmbH wurde daher die Anforderung formuliert, eine virtuelle dezentrale Patientenliste umzusetzen.

Ergebnisse: Kennzeichen der dezentralen Patientenliste ist der ausschließliche Zugriff des behandelnden Arztes auf die IDAT seiner Patienten. Zusätzlich wird von der Erfassung bis zur Speicherung eine durchgängige Transportverschlüsselung zur Gewährleistung der Datenintegrität sichergestellt. Die Verschlüsselung der IDAT erfolgt direkt beim behandelnden Arzt mit anschließender zentraler Speicherung der verschlüsselten Daten. Hierbei wird der Zugriff auf die verschlüsselten IDAT zusätzlich über die Rechte- und Rollenverwaltung des Register- und Studienmanagementsystems eingeschränkt. In der Patientenliste ist auch die PID verschlüsselt, mit der der zugreifende Arzt Zugriff auf die MDAT und SDAT erhält. Die patientenübergreifende Nutzung von Daten für Qualitätssicherung und Forschung erfolgt ohne Zugriff auf die IDAT. Auch eine mobile Erfassung von Daten durch den Patienten im Praxiskontext wird unterstützt.

Diskussion: Ein Zugriff auf die IDAT außerhalb der behandelnden Praxis ist bei der virtuellen Patientenliste ausgeschlossen. Allerdings ist ein Record Linkage nur auf Praxisebene möglich. Die Überlegungen basieren auf einigen zentralen Annahmen. So ist der Patient zu einem Zeitpunkt nur einem Arzt zugeordnet. Auch werden keine Daten von Patienten erfasst, deren behandelnder Arzt nicht am Register teilnimmt. Änderungen bezüglich dieser Annahmen können die Einführung einer zentralen Patientenliste begründen. Die dezentrale Patientenliste ist jedoch zur Vertrauensbildung im Bereich der niedergelassenen Versorgung ein wertvolles Instrument.


Literatur

1.
Müller D, Augustin M, Banik N, Baumann W, Bestehorn K, Kieschke J, Lefering R, Maier B, Mathis S, Rustenbach S, Sauerland S, Semler SC, Stausberg J, Sturm H, Unger C, Neugebauer EAM. Memorandum Register für die Versorgungsforschung. Das Gesundheitswesen. 2010; 72: 824-839.
2.
Reng C-M, Debold P, Specker Ch, Pommerening K. Generische Lösungen zum Datenschutz für die Forschungsnetze in der Medizin. Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 2006.