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Möglichkeiten epidemiologischer Validierung vertragsärztlicher Routinedaten
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Veröffentlicht: | 2. September 2009 |
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Einleitung / Hintergrund: Das im Jahr 2006 durch die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung gegründete Institut des Bewertungsausschusses (InBA) erhielt seine rechtliche Legitimation durch das GKV-WSG (§ 87 SGB V). Eine der Hauptaufgaben des Instituts ist die Pflege und Weiterentwicklung eines Patientenklassifikationssystems zur Berechnung von Morbiditätsentwicklungen in GKV-Versichertenkollektiven. Grundlage hierfür sind die von Vertragsärzten dokumentierten Diagnosekodes der ICD-10-GM.
Methode / Ergebnisse: Zur Umsetzung seiner im GKV-WSG vorgegebenen Aufgaben steht dem InBA eine Datengrundlage ambulanter vertragsärztlicher ICD-kodierter Diagnosedaten von ca. 5,5 Millionen Versicherten unterschiedlicher Krankenkassen über einen aktuellen Zeitraum von 4 Jahren zur Verfügung.
Um einschätzen zu können, ob und inwiefern die Datengrundlage zur Bestimmung der Morbidität als valide einzuordnen ist, können epidemiologische Vergleichsuntersuchungen durchgeführt werden. Hierbei können mittels individuell modifizierbarer Abfragestrategien (anonymisierte) Patienten identifiziert werden, bei denen im Leistungsverlauf bestimmte Krankheits-Diagnosen dokumentiert sind. Auf Basis der so ermittelten absoluten Häufigkeiten können dann Inzidenz- und Prävalenz-Werte für verschiedene Krankheiten unter Differenzierung von verschiedenen Alters- und Geschlechtskonstellationen berechnet werden. Die so ermittelten administrativen Inzidenzen und Prävalenzen können dann externen epidemiologischen Daten vergleichend gegenübergestellt werden, um in Abhängigkeit von Art und Umfang der Übereinstimmung die Validität der Datengrundlage zu beurteilen.
Diskussion / Schlussfolgerungen: Um die Diagnosevariabilität einer 5,5 Millionen Versicherten-Stichprobe angemessen berücksichtigen zu können, sollten die Diagnosen in großer Varianz gewählt werden und Massen-Indikationen, die eine große Patientenanzahl betreffen (z.B. Hypertonie), berücksichtigen. Ergänzend sollten auch Nischen-Indikationen, die nur eine kleine Anzahl von Patienten betreffen (z.B. Mukoviszidose), berücksichtigt werden, da bei Ihnen bereits kleinste Abweichungen absoluter Krankheitshäufigkeiten erhebliche Veränderungen der rechnerischen Prävalenzen zur Folge haben.
Die Auswahl externer Vergleichsdatenquellen sollte in Abhängigkeit von der untersuchten Krankheit und der jeweils zur Verfügung stehenden Evidenzlage erfolgen. Zu berücksichtigen ist, dass die Qualität externer epidemiologischer Angaben auf Grund verschiedener Erhebungsmethoden stark differiert und somit Interpretationsspielraum bei der Beurteilung der Quantität externer epidemiologischer Prävalenz-Kennzahlen vorhanden ist.