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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Gewerbehygiene – zwischen Überwachung und Vorbeugung?

Meeting Abstract

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  • Hannelore Hafemann - Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover, Hannover

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds821

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gmds2007/07gmds821.shtml

Veröffentlicht: 6. September 2007

© 2007 Hafemann.
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Gliederung

Text

Einleitung: Mit der Reichsgewerbeordnung von 1891 waren den Gewerbeaufsichtsbeamten Arbeiterschutzaufgaben übertragen, überwiegend ohne gewerbehygienische Mitwirkung von Ärzten.

Das 1901 in Kraft getretene Kreisarztgesetz schrieb den Kreisärzten gemäß Dienstanweisung auch Aufgaben im Bereich der Gewerbehygiene fest.

Die Gewerbehygiene als Bestandteil sozialhygienischer Linien mündete 1921 in Preußen in die Anstellung von Ärzten in der Gewerbeaufsicht.

Material und Methoden: Anhand ausgewählter Veröffentlichungen aus dem Gebiete der Medizinalverwaltung wird das Aufgabenverständnis einzelner Akteure in der sich formierenden Gewerbehygiene in Preußen untersucht und dahingehend beleuchtet, ob Überwachung als unverzichtbares Mittel der Vorbeugung festzumachen ist.

Ergebnis: Die durch Berufsarbeit bedingten Erkrankungen sollten nicht nur erkannt und geheilt werden, sondern darüber hinaus auch Möglichkeiten gefunden werden, um Gesundheitsschädigungen zu vermeiden.

Ausbau der Gewerbehygiene ärztlicherseits mit Betonung des präventiven Charakters.

Gewerbehygiene im Verständnis als Krankheitsverhütung.

Überwachung findet sich in den Jahresberichten in Form von Betriebsbesichtigungen, Untersuchungen von Arbeitern (gewerbeärztliche Sprechstunde) wieder, um die Gefahrenquellen für die Gesundheit aufzudecken und somit eine wirksame Gefahrenbekämpfung zu ermöglichen.

Schlussfolgerung: Prävention – zuvorkommen, verhüten – im obigen Verständnis von Untersuchen, Erkennen, Heilen, Maßnahmendurchführung impliziert eine Überwachung als unabdingbare, selbstverständliche Notwendigkeit.


Literatur

1.
Beyer A. Gesundheit und gewerbliche Arbeit. Ein Beitrag zur Erweiterung und Organisation des Gesundheitschutzes der Arbeitnehmer. [Veröffentlichungen aus dem Gebiete der Medizinalverwaltung. 13. Bd., 5. Heft]. Berlin: Verlagsbuchhandlung von Richard Schoetz; 1921.
2.
Beyer A. Die ärztliche Gewerbeaufsicht. Nebst den Jahresberichten der Gewerbemedizinalräte über die Jahre 1921-1924. [Veröffentlichungen aus dem Gebiete der Medizinalverwaltung. 21. Bd., 4. Heft]. Berlin: Verlagsbuchhandlung von Richard Schoetz; 1926.
3.
Wulf A. Der Sozialmediziner Ludwig Teleky (1872-1957) und die Entwicklung der Gewerbehygiene zur Arbeitsmedizin. [Mabuse-Verlag Wissenschaft. Bd. 52]. Frankfurt a. M.: Mabuse-Verl.; 2001.