gms | German Medical Science

50. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (gmds)
12. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie (dae)

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie
Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie

12. bis 15.09.2005, Freiburg im Breisgau

Anspruch und Wirklichkeit der Peer-Review Begutachtung von wissenschaftlichen Originalarbeiten: Ein Fall-Beispiel

Meeting Abstract

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  • Dietrich Rothenbacher - Deutsches Zentrum für Alternsforschung, Heidelberg
  • M. Weyermann - Deutsches Zentrum für Alternsforschung, Heidelberg
  • H. Brenner - Deutsches Zentrum für Alternsforschung, Heidelberg

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie. 50. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (gmds), 12. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Epidemiologie. Freiburg im Breisgau, 12.-15.09.2005. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2005. Doc05gmds140

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gmds2005/05gmds080.shtml

Veröffentlicht: 8. September 2005

© 2005 Rothenbacher et al.
Dieser Artikel ist ein Open Access-Artikel und steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de). Er darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt dass Autor und Quelle genannt werden.


Gliederung

Text

Einleitung

Das Peer Review Verfahren ist zu einem unverzichtbaren Stützpfeiler der Qualitätssicherung und des an der Qualität orientierten Wettbewerbs in der Wissenschaft geworden. Es baut auf die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der beteiligten Wissenschaftler. Verstöße gegen diese Praxis sind in Einzelfällen wahrscheinlich, jedoch nur selten nachweisbar. In diesem Beitrag berichten wir über einen außergewöhnlich gut dokumentierten Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis beim Review epidemiologischer Originalarbeiten durch eine führende Fachzeitschrift. Wir tun dies nicht aus Kränkung über die daraus resultierende Ablehnung eigener Beiträge, sondern um in diesem sensiblen Bereich eine Diskussion über Möglichkeiten einer verbesserten Sicherung der Regeln guter wissenschaftliche Praxis voranzubringen.

Hintergrund des Fall-Beispiels

Seit 1995 führt unsere Arbeitsgruppe epidemiologische Studien zur Epidemiologie der Helicobacter pylori Infektion durch. Unter anderem interessiert uns dabei auch der Übertragungsweg des Keimes. Wir konnten in früheren Studien zeigen, dass die Übertragung des Keimes in der Familie eine wesentliche Rolle spielt und wahrscheinlich die Mutter die wichtigste Rolle bei der Übertragung inne hat. Diese Erkenntnisse hatten wir an von uns durchgeführten Querschnittsstudien erarbeitet und im Jahr 1998 zur Publikation beim New England Journal of Medicine eingereicht. Dort wurde die Arbeit aber nach externem Review-Verfahren abgelehnt. Diese Arbeit wurde daraufhin beim Journal of Infectious Diseases eingereicht, nach Revision angenommen und im Jahr 1999 publiziert [1].

Aufbauend auf den früheren Querschnittsstudien haben wir zwischenzeitlich eine Geburtskohortenstudie initiiert, die von der DFG finanziert ist, und die in einem Längsschnittansatz die Fragen der Übertragung des Helicobacter pylori von den Eltern auf das Kind mit einem aussagekräftigeren Studiendesign und unter Einbeziehung des Infektionsstatus von beiden Elternteilen weiter klären soll [2].

Fallbeispiel

Ein Manuskript mit den Ergebnissen der aktuellen prospektiven Geburtskohortenstudie reichten wir Ende des Jahres 2004 beim American Journal of Epidemiology zur Publikation als Originalarbeit ein. Die Arbeit wurde dort in ein externes Begutachtungsverfahren gegeben. Wir erhielten einige Zeit später einen Ablehnungsbescheid der Arbeit mit den entsprechenden Gutachterkommentaren.

Nun stammte aber der überwiegende Anteil der Kommentare eines Gutachters wörtlich übereinstimmend aus den Review-Kommentaren, die wir 1998 vom New England Journal of Medicine für eine völlig andere Arbeit erhalten hatten [1], wie ein direkter Vergleich der Gutachterkommentare von 1998 und 2004 belegt. So waren insgesamt 42 Zeilen des 64 Zeilen umfassenden Gutachterkommentars von 2004 direkt wörtlich aus dem Gutachten vom New England Journal of Medicine aus dem Jahr 1998 kopiert. Die aktuellen Kommentare spiegelten in keinster Weise die wissenschaftlichen Fakten der aktuellen Arbeit wider, waren nachweislich unsachlich und faktisch nicht zu belegen.

Zudem wurde durch den in beiden Reviews ebenfalls völlig identischen letzten Satz in eindeutiger Weise die wissenschaftliche Integrität der einreichenden Autoren in Zweifel gezogen, in dem von diesem/r Gutachter/in gegenüber den Editoren des American Journal of Epidemiology (wie bereits 1998 gegenüber den Editoren des New England Journals of Medicine) von einer Doppelpublikation der eingereichten und zudem falschen Ergebnisse gesprochen wurde (“They apparently have another paper in press with the same message that may also be not supported by the data”). Diese Behauptungen waren in beiden Fällen völlig haltlos und können nur als systematische Verleumdung zur Demontage der wissenschaftliche Integrität der Autoren verstanden werden. Mittlerweile wurden der Editor des American Journal of Epidemiology und der Ombudsmann der DFG von diesem Vorfall unterrichtet. Letzterer teile unsere Einschätzung, daß hier eine nicht annehmbare Verletzung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis vorliegt. Er riet uns, sich mit dem Vorfall an das Office of Research Integrity (ORI) beim U.S. Department of Health and Human Services zu wenden. Das ORI ist eine in den USA eingerichtete staatliche Behörde, die sich um die Aufklärung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Bereich der medizinischen Forschung kümmert. Ein Ergebnis steht zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Beitrags noch aus.

Diskussion

Wie ein direkter Vergleich der beiden Gutachten von 1998 und 2004 belegt, liegt hier eine schwerwiegende und zugleich außergewöhnlich gut dokumentierte Verletzung der ethischen und wissenschaftlichen Grundvoraussetzungen einer Peer Review Beurteilung und eine klare Regelverletzung guter wissenschaftlicher Praxis vor. Es drängt sich der dringende Verdacht auf, dass das Begutachtungsverfahren von einem Kollegen/einer Kollegin dazu missbraucht wurde, den wissenschaftlichen Wert einer Arbeit zu diskreditieren, um so eine Publikation der Ergebnisse zu verhindern. Durch diese Diskriminierung wissenschaftlicher Arbeit und die daraus resultierende Publikationsverzerrung erleidet nicht nur die Öffentlichkeit einen Schaden, sondern das gesamte wissenschaftliche System wird dadurch in Zweifel gezogen. Wenn es nicht gelingt, solche eindeutigen Verfehlungen zu sanktionieren, werden zudem weitere Autoren durch diese/n Reviewer/in zu Schaden kommen, der/die immerhin für die weltweit führenden wissenschaftlichen Journale als Gutachter tätig ist. Auch wird durch solche Verfehlungen die gegenwärtige Praxis des in anonymisierter Form durchgeführten Peer Review Systems, das nur durch gegenseitiges Vertrauen funktionieren kann, in Frage gestellt. Dringend sollten deshalb Überlegungen angestellt werden, wie ein derartiger Missbrauch des Peer Reviews unterbunden werden kann.


Literatur

1.
Rothenbacher D, Bode G, Berg G, Knayer U, Gonser T, Adler G, Brenner H. Helicobacter pylori among pre-school children and their parents: evidence for parent-child transmission. J Infect Dis. 1999; 179: 398-402.
2.
Akquisition der Helicobacter pylori Infektion im frühen Kindesalter: eine prospektive Kohortenstudie. Deutsche Forschungsgemeinschaft. Fördernummer BR 1704/3-1, -2, -3.