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Post-Review von MC-Fragen im Staatsexamen: Studentische Einsprüche und rechtliche Betrachtungen
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Veröffentlicht: | 24. November 2017 |
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Hintergrund: Das IMPP erstellt die schriftlichen Staatsexamensprüfungen in der Medizin, Pharmazie und Psychotherapie. Prüfungsfragen werden durch verschiedene Sachverständigengremien konzipiert, begutachtet und verabschiedet. Nach dem Examen erfolgt eine erneute Überprüfung. Die Examinanden haben die Möglichkeit, im Anschluss an die Prüfung Anmerkungen zu Examensfragen einzureichen. Diese werden auf ihre Begründetheit überprüft und falls erforderlich kommt es zur Eliminierung der Aufgabe. Nach Zustellung des Prüfungsbescheids können die Examinanden bei den Landesprüfungsämtern Widerspruch oder bei den Verwaltungsgerichten Klage gegen ihr Prüfungsergebnis erheben. In den Rechtsmittelverfahren wird sodann das IMPP einbezogen.
Methoden: Im Rahmen des Beitrags werden die Qualität, Quantität und Rechtsschutzziel für Widersprüche und Klagen anhand von Statistiken über die Gesamtzahl der Examinanden, die Anzahl eliminierter Fragen sowie die Anzahl und Gründe für Widerspruchs- und Klageverfahren dargestellt. Weiterhin werden die Prozesse im IMPP zur Überprüfung der Begründetheit von Widersprüchen und Klagen erläutert. Hierzu gehören die Zusammenarbeit der Fachbereiche im IMPP sowie die Kommunikation mit den Landesprüfungsämtern. Es wird ein Überblick darüber gegeben, welche Anforderungen MC-Fragen nach der Rechtsprechung erfüllen müssen, und die bedeutsamsten Fallstricke bei der Fragenformulierung werden aufgezeigt.
Ergebnisse: Die Examinanden erheben am häufigsten Widersprüche oder Klagen wegen Nichtbestehens. Ein weiterer Grund ist das Ziel der Notenverbesserung bei bestandener Prüfung. Rechtsmittel, die die Prüfung inhaltlich angreifen, stellen die häufigste Kritik dar, wobei es eine zunehmende Tendenz zur Argumentation mit formalen Fehlern im Prüfungsverfahren gibt.
Schlussfolgerung: Die Prüfungsbehörden oder Institutionen dürfen gewisse Anforderungen an die Qualität der Rügen der Examinanden stellen. So müssen Einwände gegen Prüfungsfragen hinreichend substantiiert sein.