Artikel
Entwicklung des Verständnisses des Patientenrechtegesetzes von Medizinstudierenden im Studienverlauf
Suche in Medline nach
Autoren
Veröffentlicht: | 5. September 2016 |
---|
Gliederung
Text
Hintergrund: Mit dem Patientenrechtegesetz (PatRG) von 2013 soll für die Ärzte und Patienten mehr Transparenz im Hinblick auf das bestehende Recht geschaffen werden (https://dejure.org/gesetze/BGB/630h.html). Die Rolle des Patienten als hinreichend informierter, selbstbestimmter Partner in der Arzt-Patienten-Beziehung soll gestärkt werden. Es stellt sich die Frage, inwieweit sich die von den Autoren des Patientenrechtegesetzes proklamierte Transparenz und Verständlichkeit der Regelungen im Medizinstudium entwickelt. Ziel dieser prospektiven Studie war es, das Verständnis des Patientenrechtegesetzes von Medizinstudierenden, insbesondere hinsichtlich der Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten, zu messen.
Methoden: Im WS 2014/2015 wurden Studierende vom 1. bis 5. Studienjahr befragt. Der eingesetzte Fragebogen bestand aus sechs zu lösenden Fallkonstellationen mit je 4-7 dichotomen Items. Der maximal erreichbare Gesamtscore lag bei 33 Punkten. Gruppenunterschiede wurden mittels univariater Varianzanalyse (ANOVA) berechnet.
Ergebnisse: Es konnten 249 vollständige Datensätze von Studierenden in die Datenanalyse einbezogen werden. Das durchschnittliche Alter betrug 23,8±4,3 (Mittelwert±SD) Jahre, 41,8% der Teilnehmer waren männlich. Die Anzahl der korrekt beantworteten Items lag im 1. Studienjahr bei 19,07±2,78, im 2. Studienjahr bei 19,11±2,57, im 3. Studienjahr bei 19,12±2,11, im 4. Studienjahr bei 19,42±1,84 und im 5. Studienjahr bei 18,93±2,04. In der ANOVA konnten keine Gruppenunterschiede festgestellt werden (F(4, 244)=0,194, p=0,941).
Diskussion: Die Studienergebnisse weisen auf ein nur geringes Verständnis des Patientenrechtegesetzes von Medizinstudierenden hin. Zudem zeichnet sich kein Verständniszuwachs im Verlauf des Studiums ab. Eine entsprechende Berücksichtigung in der Curriculumsentwicklung scheint geboten.