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Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

14.09. - 17.09.2016, Bern, Schweiz

Der DQR-LLL als Matrix für ein NKLM-ausgerichtete Ausbildungs- und Trainingskontinuum – ein Modell, auch für die Zahnmedizin

Meeting Abstract

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  • corresponding author presenting/speaker Jerome Rotgans - Witten, Deutschland
  • Friedrich Lampert - Aachen, Deutschland

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA). Bern, 14.-17.09.2016. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2016. DocP9-389

doi: 10.3205/16gma081, urn:nbn:de:0183-16gma0816

Veröffentlicht: 5. September 2016

© 2016 Rotgans et al.
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Gliederung

Text

Fragestellung/Zielsetzung: Auch wenn der Kompetenzbegriff beim NKLM im Mittelpunkt steht, fehlt ihm die Dimension „berufliche und persönliche Entwicklung“ des 2013 verabschiedeten Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR-LLL). Aspekte wie „flexible learning pathways” und „non-formales und informales Lernen“ verlangen deshalb entsprechende Strukturen, nicht zuletzt der Anregung von Norman et al. [1] folgend: „The challenge is to reallocate resources strategically to maximize benefit while avoiding creating an administrative elephant.”

Methoden: Mit dem DQR-LLL als Matrix lässt sich ein für das individuelle lebenslange Lernen inhärentes Trainings- und Ausbildungskontinuum mit folgenden Charakteristiken beschreiben:

  • Ausschöpfung der vorlesungsfreien Zeiten durch Trimesterisierung.
  • Gliederung des NKLM in Kern- und Mantelcurriculum.
  • Frühzeitige Stimulation von individuellen Qualifikationsprofilen.
  • Studiumsabschlussqualifikation „Basisarzt“.
  • Beachtung der Halbwertzeit des derzeitigen medizinischen Wissens.
  • Gestaltung eines dichten formativen Prüfungsnetzwerks mit wenigen summativen „Prüfungstoren“ analog der Anforderungen, die sich aus §4 der Ärztlichen Berufsordnung ergeben.

Im Ergebnis:

  • ist die/der 4jährige Basisärztin/-arzt bestens motiviert vorbereitet für ein lebenslanges Lernen.
  • kann im P2J die Berufswahl „family doctor“ überprüft werden bzw. die Spezialisierungsphase unter Anwendung von § 10 Bundesärzteordnung mindestens zwei Jahre früher als bisher beginnen.
  • entspricht das 4+2-jährige Curriculum Berufsanerkennungsrichtline 2013/55/EU Art. 24(2): mindestens 5 Jahre mit mindestens 5.500 Stunden insgesamt.

Schlussfolgerung/Diskussion: Von der vorgeschlagenen Struktur bleibt das vorhandene Curriculum inhaltlich unberührt. Die Absolventen sind jünger als bisher. Die Basisqualifikationsdauer ist der Halbwertzeit des medizinischen Wissens angepasst. Das Bewusstsein für eine Spezialisierung wird früh und intensiver geschärft.


Literatur

1.
Norman G, Norcini J, Bordage G. Competency-Based Education: Milestones or Millstones. J Grad Med Educ. 2014;6(1):1-6. DOI: 10.4300/JGME-D-13-00445.1 Externer Link