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NKLZ-Vorgaben aus Sicht der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der Goethe-Universität
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Veröffentlicht: | 31. August 2015 |
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Fragestellung/Einleitung: Die AMEE (Association for Medical Education in Europe) empfiehlt im Guide 21 die Kartierung des Curriculums als Grundlage für effektives kompetenzorientiertes Lehren, Lernen und Prüfen. Vor diesem Hintergrund fand die vorliegende Validierungsstudie im Zeitraum vom WS 2012 bis zum WS 2013 am Carolinum-Zahnärztlichen Universitäts-Institut gGmbH der Goethe-Universität in Frankfurt am Main statt. Sie untersucht die Vorgaben des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkataloges Zahnmedizin (NKLZ) auf deren Eignung ein standortspezifisches Curriculum im Fach Zahnerhaltungskunde zu kartieren.
Methoden: Die vorliegenden 1408 NKLZ-Lernziele, die 28 Arbeitspaketen zugeordnet sind, wurden von einem Bewerterteam bestehend aus Experten von sechs verschiedenen zahnmedizinischen Polikliniken und Studierenden der Fachgruppe anhand definierter Parameter im Rahmen von mehreren Konsensustreffen kartiert.
Ergebnisse: Von der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde konnten 481 Lernziele als „wird in meinem Bereich gelehrt, so wie es in meinem Bereich erforderlich ist“ identifiziert werden. Eine Übereinstimmung von 75-100% mit den NKLZ-Lernzielen konnte in den Arbeitspaketen 5 (Medical Expert), 8 (Kollaborator), 16a (Zahnhartsubstanzdefekte), 16c (Pulpale und periradikuläre Erkrankungen), 19 (Prävention und Gesundheitsförderung) und 23 (Biomaterialien und klinische Werkstoffkunde) ermittelt werden. Eine Übereinstimmung von 51-74% mit den NKLZ-Vorgaben konnten in den Arbeitspaketen 6 (Scholar), 9 (Gesundheitsberater), 15 (Behandlungsplanung) und 16d (Zahnverlust, Zahnentfernung, fehlender Zahn) recherchiert werden. Eine Übereinstimmung mit weniger als 10% war in den Arbeitspaketen 13 (Pathomechanismen), 16f (Haut- und Mundschleimhauterkrankungen), 16g (Erkrankungen Kopf- und Halsbereich) und 16i (Erkrankungen mit zahnmedizinischem Bezug) evident.
Diskussion/Schlussfolgerung: Der Abgleich mit den NKLZ-Vorgaben eröffnet Möglichkeiten für die Weiterentwicklung des fakultätsinternen Curriculums sowohl in Bezug zur Poliklinik für Zahnerhaltungskunde als auch des NKLZ.