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Von der Hospitationspraxis zur Kooperationspraxis – Ein Pilotbericht
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Veröffentlicht: | 31. August 2015 |
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Fragestellung/Einleitung: Optimierung klinischer Studentenausbildung durch Überführung einer freiwilligen einwöchigen Hospitation in vorlesungsfreier Zeit zwischen Winter- und Sommersemester in freiwilliges Praktikum für die Studenten des 5. Studienjahres Zahnmedizin in Dresden
Vorgehen I:
- Seit 2007 in Kooperation mit Landeszahnärztekammer und interessierten Zahnärztinnen und Zahnärzten der StadtDresden freiwillige einwöchige, selbständig organisierte, Hospitation der Studenten des 5. Studienjahres in vorlesungsfreier Zeit zwischen Winter- und Sommersemester in Zahnarztpraxen.
- Jeder Student erstellt Hospitationsbericht.
Vorgehen II:
- Überführung der Hospitation in ein Praktikum
- Zweistufiges Vorgehen
A) 2014 in einem ersten Schritt Etablierung des Praktikums als gemeinsames Projekt der MedizinischenFakultät Carl Gustav Carus mit der Landeszahnärztekammer Sachsen (plus ausgewählte Praxen)
B) 2015, vergleichbar den Lehrpraxen in der Medizin jedoch fakultativ, über ministerielle (SächsischesStaatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz [SMSV], Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst [SMWK]) Genehmigung definitive Etablierung der Kooperationspraxen - Auswahl der Praxen nach Kriterienkatalog (Hygiene, Praxisabläufe, Qualifikation, QM, etc)
- Studentische Leistungen umfassen alle Bereiche der Zahnmedizin (präventive, restaurative, parodontische, prothetische)
- Chirurgische Maßnahmen in speziell ausgewählten Kiefer-/Oralchirurgischen Praxen
Ergebnisse I:
- Fakultatives Hospitationsangebot gewährte Studenten einen guten Einblick in die Praxisabläufe und Therapiekonzepte
- Festigung der theoretischen Lehrinhalte sowie Entwicklung deren kritischer Hinterfragung
- Verbesserung der Bindung und Kommunikation Hochschule – Landeszahnärztekammer (LZK) – Praxis
- Ermutigung zum zweiten Schritt aufgrund positiver Repliken aller Beteiligten sowie Unterstützung durch LZK
Ergebnisse II A):
- Konstruktiver und zügiger Verlauf vertraglichen Regelungen zwischen Kammer und Fakultät, rechtzeitigerVertragsabschluss mit Praxen
- Komplette Umsetzung des Konzepts scheiterte an kurzfristigen juristischen Einwänden zu Kollisionsrisiken mitZahnheilkundegesetz
Ergebnisse II B):
- Resultate des Austauschs mit SMSV und SMWK (Anfang 2015) erbrachten, dass: Kollision mit dem Zahnheilkundegesetz ausscheidetGenehmigung nach § 100 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz nicht nötig ist
- Vertrags-, Urkundenentwicklung, zeitnahe Weiterleitung an TU-Verwaltung
- Später Rückerhalt der Urkunden ( Ende vorlesungsfreier Zeit)
- Konzept nur partiell umgesetzt
Schlussfolgerungen:
- Innovationen nur durch gemeinsames Engagement der Hochschule, Studierenden, Standespolitik und Verwaltungsbürokratie
- Fortführung des Konzepts fakultativer Kooperationspraxen 2016 mit:
- Praxisneuausschreibung
- Gesamt-Ostsachsen, um die ländlichen Gebiete einzubeziehen (potenzielle Praxisnachfolge)
- Etablierung QM in Praxis- und Studentenbewertung