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Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

26.09. - 28.09.2013, Graz, Österreich

Studentische neben akademischen Gutachtern in hochschuleigenen Auswahlverfahren

Poster

  • corresponding author Levka Meier - Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Gesundheit, Department für Humanmedizin, Witten, Deutschland
  • Michaela Zupanic - Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Gesundheit, Department für Humanmedizin, Witten, Deutschland; Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Gesundheit, Department für Psychologie und Psychotherapie, Witten, Deutschland
  • Patrick Schmilewski - Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Gesundheit, Department für Humanmedizin, Witten, Deutschland
  • Marzellus Hofmann - Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Gesundheit, Department für Humanmedizin, Witten, Deutschland

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA). Graz, 26.-28.09.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. DocP14_03

doi: 10.3205/13gma133, urn:nbn:de:0183-13gma1331

Veröffentlicht: 20. August 2013

© 2013 Meier et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Der Einsatz studentischer Gutachter ist bis heute an deutschen Hochschulen kaum etabliert. 2010 konnte eine Studie der Western Kentucky University zeigen, dass die Auswahlqualität studentischer Gutachter durchaus mit der Auswahlqualität akademischer Gutachter vergleichbar ist [1]. Im Sommersemester 2012 wurde an der Universität Witten/Herdecke die Einbeziehung studentischer Gutachter in das hochschuleigene Auswahlverfahren der Humanmediziner reetabliert. Die vorliegende Studie untersucht ob sich die Bewertung der studentischen Gutachter von der Bewertung der akademischen Gutachter unterscheidet.

Methode: Aus den im Sommersemester 2012 eingegangenen 907 schriftlichen Bewerbungen wurden 146 Bewerber/innen zu persönlichen Gesprächen eingeladen. Die 48 eingeladenen Bewerber/innen (w=28, m=20) des letzten Auswahltermines nahmen freiwillig an semistandardisierten Multiple-Mini-Interviews (MMI) [2] teil. Insgesamt wurden 8 MMI Stationen á 5 Minuten mit Inhalten zur Motivation, Reflexion, Sozialen Kompetenz und Persönlichkeit von den Bewerbern durchlaufen. Die Interviewer waren zuvor in einem zweistündigen Workshop geschult worden und setzten sich in gender-balanced Tandems jeweils aus einem Studierenden und einem akademischem Mitarbeiter zusammen. Bewertet wurden die Bewerber in fünf Kategorien:

  • Kommunikative Fähigkeiten
  • Stärke des Reflexionsgrades
  • Vielfältigkeit der Argumente
  • Passung Argumente/Aufgabenstellung
  • Gesamtleistung

Ergebnisse: Bei vier der fünf Kategorien konnten signifikante Unterschiede zwischen den Bewertungen der akademischen und der studentischen Gutachter gezeigt werden (alle p<.050). Einzig in der Kategorie Gesamtleistung des Bewerbers konnte kein signifikanter Unterschied gemessen werden (z=–1.30, p=.192). In den Bereichen Kommunikation (z=–5.73, p=.000) und Reflexion (z=–2.54, p=.011) bewerteten die studentischen Gutachter signifikant strenger, bezogen auf die Vielfältigkeit der Argumente (z=–2.34, p=.019) und der Passung von Argumenten und Aufgabenstellung (z=–2.16, p=.031) milder als die akademischen Gutachter.

Schlussfolgerung: Die vorliegende Studie zeigt, dass studentische Gutachter in ihrer Gesamtbewertung mit akademischen Gutachtern vergleichbar bewerten. Bezogen auf die direkte Bewertung der unterschiedlichen nicht-kognitiven Kompetenzen priorisieren studentische und akademische Gutachter jedoch unterschiedlich. Eine Replikation der vorliegenden Ergebnisse in zukünftigen Forschungsprojekten zur Qualitätssicherung des Auswahlverfahrens könnte Hinweise auf zugrunde liegende Bewertungskriterien liefern.


Literatur

1.
Navalta JW, Lyons TS. Student review decisions on submitted manuscripts are as stringent as faculty peer reviewers. Adv Phys Educ. 2010:34(4):170-173. DOI: 10.1152/advan.00046.2010 Externer Link
2.
Meier L, Zupanic M, Strauss M, Hofmann M. Evaluation semi-standardisierter Auswahlverfahren: MMI. Forschungstag UW/H. Witten: Universität Witten/Herdecke; 2012.