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Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

27.09. - 29.09.2012, Aachen

Losverfahren statt Warten bis zum bitteren Ende

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  • corresponding author Wolfgang Hampe - Uniklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Biochemie und Molekulare Zellbiologie, Hamburg, Deutschland
  • Johanna Hissbach - Uniklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Biochemie und Molekulare Zellbiologie, Hamburg, Deutschland
  • Oliver Thews - Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Julius-Bernstein-Institut für Physiologie, Halle, Deutschland
  • Gerhard Werner - Dr. Fettweis und Sozien, Freiburg, Deutschland

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA). Aachen, 27.-29.09.2012. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2012. DocP210

doi: 10.3205/12gma105, urn:nbn:de:0183-12gma1053

Veröffentlicht: 18. September 2012

© 2012 Hampe et al.
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Gliederung

Text

Der Gesetzgeber wird dem Grundrecht auf freie Berufswahl gerecht, indem 20% der Medizinstudienplätze allein aufgrund der Wartezeit vergeben werden. In den letzten Jahren stieg die für eine Zulassung benötigte Wartezeit auf momentan 12-13 Semester stetig an.

Viele Fakultäten berichten von Studienproblemen der über die Wartezeitquote zugelassenen Studierenden, ihre Studienabbruchquote ist beispielsweise in Hamburg dreifach erhöht. Dazu beitragen können z.B. der große Abstand zum schulischen Lernen oder anspruchsvollere Lebensumstände. Durch vermehrten Studienabbruch und späteren Berufseinstieg werden neben dem persönlichen Schicksal auch die Ärztezahl bzw. die Anzahl der Berufsjahre volkswirtschaftlich negativ beeinflusst.

Ein als Ersatz für die Wartezeitquote eingeführtes Losverfahren könnte hier Abhilfe schaffen: Jeder Bewerber dürfte sich bis zu dreimal an dem Verfahren beteiligen und kann so schnell nach der Schulzeit Gewissheit erlangen, ob er einen Studienplatz erhält. In einer Modellrechnung basierend auf Bewerber- und Studienplatzzahlen der letzten drei Jahre ergibt sich eine Zulassungswahrscheinlichkeit von 16%.

In einem vom Bundesverfassungsgericht favorisierten leistungsgesteuerten Losverfahren würden die Chancen für gute Abiturienten z.B. auf deutlich über 24% ansteigen, bei Abiturnoten schlechter als 3,3 sänken sie auf 9%. Auch ein Losverfahren kann nicht ausreichend Studienplätze für alle qualifizierten Bewerber schaffen. Es könnte aber die für Bewerber und Gesellschaft problematischen Wartezeiten und Studienabbrüche vermeiden.