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Beeinflusst die neue Ärztliche Approbationsordnung die Notengebung beim Zweiten Staatsexamen? Eine Untersuchung an zwei bayerischen Hochschulen
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Veröffentlicht: | 2. September 2009 |
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Einleitung: Im Rahmen der Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) 2002 erfolgte eine Neuordung der Staatsexamina. Zusätzlich wurde ein Prüfungstag mit praktischer Prüfung und Patientenvorstellung eingeführt. Ziel dieser Untersuchung war es, die Noten im schriftlichen und mündlich-praktischen 2. Staatsexamen nach alter und neuer ÄAppO zu vergleichen.
Methoden: Evaluiert wurden die mündlichen und schriftlichen Prüfungsergebnisse des 2. Staatsexamens nach alter und neuer Prüfungsordnung (M2a und M2n) von insgesamt 2056 Studierenden der TU München und der LMU München. Der Beobachtungszeitraum umfasste die Prüfungen vom Frühjahr 2004 bis Frühjahr 2008. Analysiert wurde neben der schriftlichen und der mündlichen Prüfungsnote der Grad der Übereinstimmung zwischen dem schriftlichen und dem mündlichen Teil vor und nach Novellierung der ÄAppO.
Ergebnisse: Die schriftlichen Prüfungsnoten vor und nach Änderung der ÄAppO unterschieden sich nicht wesentlich (TUM: M2a: 2,91±0,92; M2n: 2,91±0,87; LMU: M2a: 2,94±0,85; M2n: 2,78±0,873). Dagegen veränderten sich die mündlichen Prüfungsergebnisse erheblich (TUM: M2a: 1,89±0,81; M2n: 2,22±0,96; LMU: 1,94±0,86; M2n: 2,09±0,93; jeweils P<.001). Eine Analyse der individuellen Prüfungsnoten zeigte, dass es nach Änderung der ÄAppO zu einer signifikanten Zunahme der individuellen Übereinstimmung in der mündlichen und schriftlichen Prüfungsnote gekommen ist.
Schlussfolgerung: Nach Novellierung der ÄAppO kann an zwei Universitäten unabhängig voneinander eine größere Übereinstimmung der Benotung des mündlich-praktischen und schriftlichen Teils der ärztlichen Prüfung festgestellt werden.