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Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

16.11. - 18.11.2007, Hannover

Extramurale Praktika im veterinärmedizinischen Studium

Extramural practical work during studies in veterinary medicine

Vortrag/Lecture

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  • author Alper Teke - Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Klinik für Kleintiere, Hannover, Deutschland
  • corresponding author Andrea Tipold - Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Klinik für Kleintiere, Hannover, Deutschland

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung - GMA. Hannover, 16.-18.11.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gma185

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gma2007/07gma185.shtml

Veröffentlicht: 14. November 2007

© 2007 Teke et al.
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Gliederung

Text

Das veterinärmedizinischen Studium ist sehr vielfältig und beinhaltet einen theoretisch-wissenschaftlichen und einen klinischen Teil. Nach dem Studium wird den Absolventen eine Reihe von Möglichkeiten geboten, als praktischer Tierarzt, in der Lebensmittelsicherheit, im öffentlichen Veterinärwesen, in der Industrie oder in der Forschung zu arbeiten. Für diese berufliche Vielfalt müssen alle Studierenden vorbereitet werden.

Eine Studiendauer von 5 ½ Jahren ist relativ knapp bemessen, um eine Berufsfertigkeit in allen praktischen Belangen zu erzielen.

Laut TAppV umfasst die tierärztliche Ausbildung

1.
einen wissenschaftlich-theoretischen Studienteil von viereinhalb Jahren mit 3850 Stunden und
2.
einen praktischen Studienteil von 1 170 Stunden (praktischer Unterricht über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung; in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes; in der Hygienekontrolle und Lebensmittelüberwachung und –untersuchung; in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung; im öffentlichen Veterinärwesen).

Innerhalb dieses 2. Teiles sind extramurale Praktika vorgesehen (Schlachthofpraktikum, Lebensmittelpraktikum und das grosse Pflichtpraktikum).

Die Kontrolle dieser Praktika liegt in den Händen der Universität. Die EAEVE verlangt, dass die Universitäten über die Tätigkeiten und über die extramurale Ausbildung der Studierenden ständig informiert sind. Um dies umzusetzen, hat die Tierärztliche Hochschule Hannover Checklisten erstellt, die einfach auszufüllen sind, von Studierenden und Tierärzten zu unterschreiben sind und nach dem Praktikum abgegeben werden müssen.

Um die Nützlichkeit und den Sinn dieser Checklisten zu überprüfen, wurden diese ausgewertet und durch persönlichen Kontakt mit Studierenden/Tierärzten aus 2 Jahrgängen überprüft. Die Checklisten für klinische Praktika erwiesen sich dabei als nützlicher als diese, um ein Schlachthofpraktikum zu kontrollieren. Ca. 15% der Checklisten konnten nicht ausgewertet werden. Auf die folgenden Punkte wurde besonderes Augenmerk gelegt:

  • Grösse/Art der Praxis (Anzahl tätige Tierärzte)
  • Ort der Praktikums
  • Durchgeführte praktische Tätigkeiten
  • Schriftliche Beurteilung des Praktikums im Vergleich zur persönlichen Beurteilung
  • Einfügen der extramuralen Praktika in den Unterrichtsablauf (Vergleich mit Stundeninhalten, die an der Tierärztlichen Hochschule gelehrt werden).

Die erhobenen Daten sollen helfen, bei Erörterungen zu einer Studienreform, die extramuralen Praktika und deren Kontrolle durch die Universitäten besser beurteilen zu können.