Artikel
Prüfungen nach §17 ÄAppO
Suche in Medline nach
Autoren
Veröffentlicht: | 14. November 2007 |
---|
Gliederung
Text
Für das Studierendenverhalten als besonders bedeutsam darf die Verpflichtung der Fakultäten zur Benotung eines jeden Leistungsnachweises im klinischen Studienabschnitt durch die 9. Novelle der Ärztlichen Approbationsordnung angesehen werden. Dies bedeutete einen erheblichen Zu-wachs an Prüfungsverantwortung für die Fakultäten. Zur Gewährleistung einer hohen Prüfungsva-lidität und –reliabilität wurde an der Medizinischen Fakultät der WWU der Weg zentral organisier-ter MC Semesterabschlussklausuren gewählt. Dabei ist jeder Dozent gemäß Prüfungsordnung aufgefordert in direktem Zusammenhang zu einer jeden Veranstaltungsstunde seine Frage an die Prüfungskommission einzureichen. Hierdurch soll ein direktes und valides Abbild der Lehrleis-tung in der Prüfung erreicht werden(siehe Abbildung 14).
Neben der Leistungsüberprüfung sollen die Semesterabschlussprüfungen auch der Vorbereitung auf den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung dienen. Daher wurden pro Semester die Anzahl von 180 Prüfungsfragen festgelegt. Dabei handelt es sich um Multiple Choice Fragen mit positiver Einfachauswahl aus 5 Wahlantworten oder negativer Einfachauswahl aus 5 Wahlantworten. Die Verteilung der Fragen auf die einzelnen Fächer wird jeweils in Anlehnung an den tatsächlich statt-gefundenen Unterricht ermittelt.
Für die Prüfungen ist in der Regel die 12. Semesterwoche (2. – 4. klinisches Semester) reserviert. Abweichend davon findet die Prüfung des 1. klinischen Semesters aufgrund des Fehlens eines Blockpraktikums in der letzten Semesterwoche statt, wie auch die Prüfung des 6. klinischen Se-mesters aufgrund eines 4, statt 2-wöchigen Zeitraums für die Blockpraktika in der 9. Semesterwo-che stattfindet.
Die Semesterabschlussprüfung gliedert sich entsprechend der Themenblöcke des jeweiligen Se-mesters in die gleich lautenden Modulprüfungen. Also im 1. klinischen Semester zum Beispiel in die Modulprüfungen [Allg. Pathologie], [Allg. Pharmakologie], [GTE] etc, oder im 3. klinischen Semester in die Modulprüfungen [Gastroenterologie], [Endokrinologie], und [Nephrologie]. Dabei existiert weder für die gesamte Semesterabschlussprüfung, noch für die einzelnen Modulprüfungen ein Bestehenszwang. Allerdings können größere Leistungsnachweise, wie z.B. der der „Inneren Medizin“ in mehrere Teilleistungsnachweise aufgeteilt werden, die jeweils für sich bestanden werden müssen (siehe Abbildung 15).