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Evidenzgenerierung durch Erprobungsstudien
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Veröffentlicht: | 27. März 2025 |
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Gliederung
Text
Beschreibung: Im Jahr 2013 wurde dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durch den Gesetzgeber ermöglicht, selber Evidenz zu generieren, um auf diese Weise die evidenzbasierte Gesundheitsversorgung zu verbessern: Sogenannte Erprobungsstudien können seitdem vom G-BA selber initiiert und finanziert werden. Dieses Instrument wird vom G-BA regelhaft genutzt und es laufen bereits eine Reihe von Erprobungsstudien. Gleichzeitig ergeben sich in der praktischen Umsetzung auch Herausforderungen, die dazu beigetragen haben, dass bisher noch keine Erprobungsstudie abgeschlossen worden ist.
Dieses Symposium gibt in Vorträgen von Vertreter:innen beteiligter Akteure – das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und der G-BA – einen Überblick darüber, welche Verfahrenswege im G-BA zu einer Erprobungsstudie führen können und welche Studien bisher laufen. Ein Bericht aus der Praxis verdeutlicht die Chancen und Herausforderungen in der Praxis.
Im Anschluss an die Vorträge gibt es die Möglichkeit zur Klärung von Fragen und Raum zur vertiefenden Diskussion mit den Teilnehmenden.
Geplante Vortragsthemen
1. Vorträge
- Wege zu einer Erprobungsstudie (aus §137e, §137h, Nutzenbewertung) – IQWiG
- Überblick über die bisher durchgeführten Studien – G-BA
- Bericht aus der Praxis (Herausforderungen, Lessons Learned) – Tobias Peters (Studienleitung einer laufenden Erprobungsstudie)
2. Diskussion mit den Teilnehmenden
Interessenkonflikte: T. Peters: Teilfinanzierung der Stelle (10%–20% je nach Phase) durch eine Erprobungsrichtlinie