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26. Jahrestagung des Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e. V.

Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V. (EbM-Netzwerk)

26. - 28.03.2025, Freiburg

Umgang mit moderaten Interessenkonflikten in Leitlinien: Machen Enthaltungsregelungen einen Unterschied?

Meeting Abstract

  • author Thomas Langer - Leitlinienprogramm Onkologie c/o Deutsche Krebsgesellschaft, Abteilung Leitlinien und EbM, Deutschland
  • author Gregor Wenzel - Leitlinienprogramm Onkologie c/o Deutsche Krebsgesellschaft, Abteilung Leitlinien und EbM, Deutschland
  • author Anja Jacobs - Leitlinienprogramm Onkologie c/o Deutsche Krebsgesellschaft, Abteilung Leitlinien und EbM, Deutschland
  • author Monika Nothacker - Philipps Universität Marburg, AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement, Deutschland
  • author Markus Follmann - Leitlinienprogramm Onkologie c/o Deutsche Krebsgesellschaft, Abteilung Leitlinien und EbM, Deutschland

Die EbM der Zukunft – packen wir’s an!. 26. Jahrestagung des Netzwerks Evidenzbasierte Medizin. Freiburg, 26.-28.03.2025. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2025. Doc25ebmV-04-02

doi: 10.3205/25ebm019, urn:nbn:de:0183-25ebm0194

Veröffentlicht: 27. März 2025

© 2025 Langer et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund/Fragestellung: Gemäß AWMF-Regelwerk sollen Leitliniengruppenmitglieder (LLG-M), die in einzelnen Themengebieten moderate Interessenkonflikte aufweisen, sich bei Abstimmungen zu den Empfehlungen dieser Themengebiete enthalten. Im Leitlinienprogramm Onkologie wird diese Regelung durch ein elektronisches Abstimmungssystem umgesetzt, in dem LLG-M mit und ohne moderate Interessenkonflikte anonym separat abstimmen. Das Abstimmungsergebnis der LLG-M ohne moderate Interessenkonflikte ist dabei maßgeblich. Die Erfassung des Abstimmungsverhaltens der LLG-M mit moderaten Interessenkonflikten erlaubt es, den Einfluss der Enthaltungen dieser Personen auf die Abstimmungsergebnisse zu untersuchen.

Methoden: Die Protokolle der in den letzten 4 Jahren durchgeführten Konsensuskonferenzen wurden ausgewertet und die Anzahl der Abstimmungen insgesamt sowie der Anteil der Abstimmungen bei denen moderate Interessenkonflikte vorlagen, ermittelt. Für die Abstimmungen mit Vorliegen moderater Interessenkonflikte wurde untersucht, wie die Abstimmungsergebnisse sich hätten verändern können, wenn Personen mit moderaten Interessenkonflikten sich an der Abstimmung ohne Einschränkung beteiligt hätten. Hierfür wurde a) die mögliche Änderung der Kategorien der Konsensstärke bei Zustimmungen und b) die mögliche Häufigkeit des Wechsels von Ablehnung auf Zustimmung und vice versa betrachtet.

Zusätzlich werden die Teilnehmenden von Konsensuskonferenzen befragt, um ein Feedback zum derzeitig umgesetzten Verfahren zu erhalten. Die Ergebnisse der Befragungen werden beim Kongress vorgestellt.

Ergebnisse: In den Jahren 2021–2024 (Stand Oktober) fanden zu 21 Leitlinien 1.328 Abstimmungen in 70 Konferenzen statt. Bei 338 (25,5%) der Abstimmungen wiesen Personen moderate Interessenkonflikte auf. In 40 Fällen (11,8%) hätte eine Nicht-Enthaltung der Personen mit Interessenkonflikten das Ergebnis der Abstimmungen substanziell geändert. In 22 (6,5%) wäre eine abgelehnte Empfehlung angenommen worden. In 18 (5,3%) Fällen wäre eine angenommene Empfehlung abgelehnt worden. In 118 Fällen (34,9%) hätte sich die Konsensstärke einer Abstimmung geändert, unter Beibehalt des Konsenses. Die Ergebnisse der Surveys werden auf dem Kongress präsentiert.

Schlussfolgerung: Die Beteiligung von Personen mit moderaten Interessenkonflikten kann einen Einfluss auf die Abstimmungsergebnisse in Leitlinienkonferenzen haben. Enthaltungsregelungen tragen daher dazu bei, den Einfluss von Interessenskonflikten auf Leitlinienempfehlungen zu reduzieren.