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Spielen Umweltkriterien in der öffentlichen Arzneimittelbeschaffung eine Rolle? Status-Quo und Erfahrungen in 32 europäischen Ländern
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Veröffentlicht: | 21. März 2023 |
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Hintergrund/Fragestellung: Zuschlagskriterien in der öffentlichen Beschaffung bieten einen Ansatz zur Förderung eines klimabewussteren Verhaltens von Marktteilnehmer:innen. Die EU-Beschaffungsregeln ermöglichen und befürworten es, einen Mix an Zuschlagskriterien anzuwenden, welcher auch Umweltstandards einschließen kann. Die Studie erhebt, in welchem Maße Umweltkriterien in der öffentlichen Beschaffung von Arzneimitteln in europäischen Ländern zur Anwendung kommen und welche Erfahrungen damit gemacht wurden.
Methoden: Der Einsatz von Umweltkriterien in der öffentlichen Arzneimittelbeschaffung wurde für 32 europäische Länder (27 EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Vereinigtes Königreich) erhoben. Nach einer Literaturrecherche in einem ersten Schritt wurden Beschaffungsstellen und Arzneimittelbehörden in den untersuchten Ländern um die Validierung eines vorausgefüllten Länder-Factsheets ersucht. Bei Bedarf folgte weitere Klärung mittels schriftlicher Korrespondenz bzw. Experteninterviews. Ein dabei identifiziertes Fallbeispiel (Dänemark) wurde vertiefend untersucht: die Beschaffungsstelle stellte in einem Workshop ihre Erfahrungen mit Umweltkriterien vor. Ergänzend wurde die Beschaffungsdatenbank der Europäischen Kommission (Tenders Electronic Daily/TED) bezüglich der Zuschlagskriterien für Arzneimittel analysiert.
Ergebnisse: Umweltstandards als Zuschlagskriterien wurden bislang nur in wenigen Ländern eingesetzt; Überlegungen und Vorbereitungsarbeiten finden allerdings durchaus statt (z.B. Handbücher zu nachhaltiger bzw. grüner Beschaffung – Österreich und Tschechien; legistische Anpassungen – Slowakei). Erfahrungen liegen insbesondere aus den skandinavischen Ländern vor: Dänemark (klimaneutrale Verpackung und Transport als Zuschlagskriterien), Norwegen (klimabewusste Herstellung bestimmen 30% der Gewichtung beim Zuschlag für Antibiotika) und bei gemeinsamen Beschaffungen dieser beiden Länder mit Island.
Schlussfolgerung: Ausschreibungen mit Umweltkriterien stellen für die Beschaffungsstellen und auch die Bieter – zumindest anfänglich auf Grund der Neuheit – erhöhten Aufwand dar. Nicht alle Arzneimittel eignen sich gleich gut. Der Einsatz von Umweltstandards als Zuschlagskriterien führte nicht wie befürchtet zu einer geringeren Anzahl an Anboten, allerdings gilt es einen möglichen Widerspruch zwischen Umweltkriterien und erzielten Beschaffungspreisen abzuwägen.
Interessenkonflikte: Keine Interessenkonflikte