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Erhebung von symptombasierten Prozessindikatoren in einem Notaufnahmeregister
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Veröffentlicht: | 6. März 2018 |
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Hintergrund: In Notaufnahmen deutscher Krankenhäuser werden jährlich ca. 21 Mio. Patienten ambulant oder stationär versorgt. Aus Sicht der Notaufnahme ist der Vorstellungsgrund oder ein Symptom die richtungsweisende Information für die weitere Diagnostik und Therapie. Daher sollten Prozessindikatoren in der Notfallversorgung auf der Symptomatik basieren und nicht auf einer Diagnose, wie es z.B. beim Indikator „ambulant erworbene Pneumonie“ in der externen Qualitätssicherung gemäß § 135a SGB 5 der Fall ist. Für symptombasierte Analysen ist die systematische Erhebung von Vorstellungsgründen in der Notaufnahme erforderlich.
Methodik: Die kanadische „CEDIS-Presenting Complaint List“ wurde nach einer standardisierten Methodik ins Deutsche übersetzt und in den „Datensatz Notaufnahme“ der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V. integriert. Auf Basis einer systematischen Recherche, einer Bewertung von Indikatoren nach QUALIFY und Empfehlungen von Fachgesellschaften wurden exemplarisch zwei symptombasierte Prozessindikatoren herausgearbeitet, die sich mit dem Datensatz Notaufnahme erfassen lassen.
Ergebnisse: In Modellkliniken des Notaufnahmeregisters* wird für die Patienten direkt bei Aufnahme ein Vorstellungsgrund elektronisch dokumentiert. Durch zielgerichtetes Feedback konnte der Anteil unzureichend dokumentierter Fälle auf unter 5% gesenkt werden. Beispielindikator 1: Anteil der Patienten, die sich mit Symptomen einer Pneumonie (Vorstellungsgrund Luftnot) vorstellen, bei denen Atemfrequenz, Herzfrequenz, SpO2, Blutdruck und Schmerzen dokumentiert sind. Beispielindikator 2: Zeitspanne zwischen Aufnahme und 12-Kanal-EKG bei Patienten mit Herzinfarktsymptomatik (Vorstellungsgrund Brustschmerz).
Schlussfolgerungen: Der Prozess „vom Symptom zur Diagnose“ beschreibt das Hauptgeschehen in einer Notaufnahme. Die standardisierte Erhebung von Vorstellungsgründen lässt sich in der Routine umsetzen. Dadurch werden symptombasierte Auswertungen und damit ein Paradigmenwechsel in der Bewertung der Versorgungsqualität ermöglicht. Vor Nutzung der hier genannten Prozessindikatoren in einem Benchmarking steht ihre Evaluation anhand realer Daten aus Notaufnahmen aus. Dazu können Daten aus dem im Aufbau befindlichen Notaufnahmeregister genutzt werden
* Projekt AKTIN: „Verbesserung der Versorgungsforschung in der Akutmedizin in Deutschland durch den Aufbau eines nationalen Notaufnahmeregisters“ (Förderkennzeichen BMBF: 01KX1319A)