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(Wie) Kann „Evidenz“ in gesundheitspolitische Entscheidungen einfließen? Erfahrungen aus der Mutter-Kind-Pass Weiterentwicklung in Österreich
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Veröffentlicht: | 23. Februar 2016 |
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Hintergrund: Im März 2010 wurde das Ludwig Boltzmann Institut für Health Technology Assessment (LBI-HTA) vom Österreichischen Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt, das wissenschaftliche Fundament für eine Neuorientierung in der Eltern-Kind Vorsorge in Österreich zu schaffen. Im Dezember 2013 wurde die „qualitative Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes“ auch im Arbeitsprogramm der aktuellen Bundesregierung vereinbart. Ziel der derzeitigen Tätigkeiten des LBI-HTA ist es, den Prozess der Bewertung der aufbereiteten Evidenzgrundlage fachlich zu begleiten.
Methoden: In den Jahren 2010-2013 wurden mittels eines, dem komplexen Themenbereich entsprechenden, Methodenmix (systematischer Review, Budget-Impact-Analyse, Fragebogenerhebung, Leitliniensynopse etc.) u.a. Informationen zu aktuellen Gesundheitsbedrohungen, zu Potenzialen von aufsuchenden Angeboten oder zu Screeningempfehlungen aus internationalen evidenzbasierten Leitlinien in neun Projektteilen auf insgesamt rund 1.600 Seiten aufbereitet. Da es für den Prozess der Bewertung der wissenschaftlichen Grundlagen vor einer gesundheitspolitischen Entscheidung in Österreich bislang keine standardisierte Vorgehensweise gab, wurden erfolgreiche Prozessabläufe recherchiert und schließlich ein Prozessleitfaden abgeleitet.
Ergebnisse: Seit Oktober 2014 tagt eine Facharbeitsgruppe, die sich aus MedizinerInnen, sowie aus anderen Fachgruppen (Hebammen, Sozialarbeit, Pflege) und VertreterInnen der Betroffenen (Selbsthilfe, Frauengesundheitszentren) zusammensetzt. Die gemeinsame Entscheidungsfindung (Formulierung von Empfehlungen für oder gegen die Aufnahme von Screeningmaßnahmen in den Mutter-Kind-Pass) erfolgt anhand von vorab definierten Kriterien im Rahmen einer strukturierten Diskussion und unter externer Prozessleitung. Bis Oktober 2015 wurden in 9 Sitzungen 29 Themen bearbeitet, 23 weitere Schwangerschaftsthemen sind noch offen. Erst im Anschluss wird ein Entscheidungsträgergremium über die Aufnahme der Maßnahmen verhandeln, bevor die legistische und vertragliche Umsetzung eines weiterentwickelten Mutter-Kind-Pass-Programms erfolgen kann.
Schlussfolgerung: Durch die strukturierte Aufbereitung, Präsentation und Abhandlung der Themen bietet der aktuelle Prozess allen Beteiligten die Möglichkeit auf einer gemeinsamen Basis externer Evidenz zu diskutieren und zu entscheiden. Der erforderliche Zeit- und Ressourcenaufwand sollte jedoch nicht unterschätzt werden.