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Komplexe Interventionen – Entwicklung durch Austausch: 13. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V.

15.03. - 17.03.2012, Hamburg

Entsprechen Zahlen, Daten und Fakten einer evidenzbasierten Versorgung in der Physiotherapie?

Meeting Abstract

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Komplexe Interventionen – Entwicklung durch Austausch. 13. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin. Hamburg, 15.-17.03.2012. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2012. Doc12ebm070

doi: 10.3205/12ebm070, urn:nbn:de:0183-12ebm0706

Veröffentlicht: 5. März 2012

© 2012 Böhle.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Aufgrund der medizinischen, demographischen und epidemiologischen Entwicklung ist mit einer wachsenden Nachfrage im Versorgungssegment Physiotherapie bei den Heilmitteln zu rechnen. Heilmittel wurden in 2009 36 Millionen mal verordnet. Häufig als Teilleistung bei komplexen Interventionen. Die Kosten für die Versorgung der 70 Millionen gesetzlich Versicherten mit insgesamt 244 Millionen einzelnen Behandlungen beliefen sich auf 4,1 Milliarden Euro. (Quelle: AOK-Heilmittel-Informations-System) Damit gewinnt dieser Versorgungssektor zunehmend an Bedeutung.

Material und Methoden: Die Heilmittelrichtlinien und der Heilmittelkatalog regeln die Leistungen auf die der Versicherte nach § 32 SGB V – Heilmittel - in der ambulanten Versorgung einen Anspruch hat. Zu den verfügbaren Steuerungsinstrumenten in der Heilmittelversorgung zählen Rahmenvereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den für die Wahrnehmung der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene (§ 125 SGB V).

Ergebnisse: Weder der Heilmittelkatalog noch die Rahmenvereinbarungen nutzen vorhandene Evidenzen als Steuerungsinstrumente in der Versorgung. Bei der Analyse der Verordnungen nach Kassenärztlichen Vereinigungen zeigen sich deutliche Unterschiede bei den veranlassten Leistungen. Budgetzwänge bestimmen häufig das Verordnungsverhalten

Diskussion: Häufig fehlt für einzelne Leistungen des Heilmittelkataloges die Evidenz. Interventionen mit gesicherter Evidenz oder entsprechender Leitlinienempfehlungen werden nicht zielgerichtet eingesetzt. Dies führt zu schlechterer Behandlungsqualität und unwirtschaftlichem Ressourcenverbrauch. Sollen die Forderungen des Gesetzgebers nach Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung (§ 2 und 12 SGB V) ernst genommen werden, darf der Heilmittelbereich nicht länger als Außenseiter bei einer an vorhandener Evidenz orientierten Praxis betrachtet werden.