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Publikationsbias auch bei wissenschaftsgesteuerten, nicht-kommerziellen klinischen Studien: ein Beispiel aus der Hämato-Onkologie
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Veröffentlicht: | 5. März 2012 |
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Hintergrund: Unter „Publikationsbias“ wird ein systematischer Fehler verstanden, der aufgrund einer ergebnisabhängigen Veröffentlichungspraxis zustande kommt. Diese Veröffentlichungspraxis stellt auch ein Problem für wissenschaftsgesteuerte, nicht-kommerzielle klinische Studien dar. Im Folgenden wird am Beispiel einer komplexen Intervention vorgestellt, wie potenzieller Publikationsbias eine Bewertung von Nutzen und Schaden der Therapie unmöglich machte.
Methoden: Das IQWiG wurde beauftragt, eine Nutzenbewertung zur Stammzelltransplantation beim multiplen Myelom durchzuführen, darunter die Bewertung der zweifachen vs. einfachen autologen Stammzelltransplantation (ASZT). Es erfolgte eine systematische Recherche nach Primärstudien in den Datenbanken MEDLINE, Embase und CENTRAL. Zusätzlich wurde eine Suche nach relevanten Sekundärpublikationen durchgeführt.
Ergebnisse: Zur Fragestellung zweifache vs. einfache ASZT wurden 2 im Volltext publizierte multizentrische randomisierte Studien (RCTs) mit insgesamt 720 Patienten in die Nutzenbewertung eingeschlossen. Zusätzlich wurden 3 abgeschlossene RCTs (davon 2 unter deutscher Leitung) mit weiteren ca. 800 Patienten identifiziert, deren Ergebnisse bisher nur in Abstractform publiziert wurden. Die Studien wurden in den 90er-Jahren begonnen, und die Rekrutierung wurde bis 2002 abgeschlossen. Ergebnisse, darunter finale Analysen, werden seit mehreren Jahren auf Kongressen vorgestellt. Studienberichte oder Manuskripte wurden auf Anfrage von den Studienverantwortlichen nicht zur Verfügung gestellt.
Fazit: Für den überwiegenden Teil der relevanten Studien bzw. Patienten lagen keine ausreichenden Daten vor. Da zudem die verfügbaren Informationen aus den bisher nur als Abstract publizierten Studien andeuten, dass die Ergebnisse dieser Studien nicht positiv sind, kann ein relevanter Publikationsbias nicht ausgeschlossen werden. Eine Aussage zu einem Zusatznutzen oder Schaden einer der beiden Therapieoptionen war aufgrund dessen nicht möglich.