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Angaben zu Interessenskonflikten in S2-/S3-Leitlinien
Declaration of conflict of interest in German clinical practice guidelines
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Veröffentlicht: | 22. Februar 2010 |
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Hintergrund: Transparenz bezüglich möglicher Interessenkonflikte (IK) der Autoren ist mitentscheidend für die Glaubwürdigkeit von Leitlinien (LL). Die ausführliche Darlegung von IK ist international Standard beim wissenschaftlichen Publizieren und verschiedene Standards dafür sind kodifiziert [1]. Es gibt bisher keine Bestandsaufnahme für S2-/S3-LL der AWMF. Die Untersuchung erfolgte im Rahmen des internen Qualitätsmanagements der AWMF.
Material/Methoden: Zur Bewertung der LL wurde das Leitlinienbewertungsinstrument DELBI eingesetzt [2].
In der 34. KW 2009 wurden alle S2-/S3-LL und ggf. Methodenpapiere von der AWMF-Webseite kopiert und von zwei Bewertern standardisiert extrahiert. Es wurde die Angaben zu IK mittels der DELBI-Frage 23 ("Interessenkonflikte von Mitgliedern der Leitlinienentwicklungsgruppe wurden dokumentiert.") geprüft, wobei 1 bis 4 Punkte erreicht werden konnten. Nur bei 4 Punkten liegen direkt einsehbare, individuelle Angaben der Autoren vor.
Ergebnisse: Es wurden 115 S2- und 85 S3-Leitlinien analysiert. In 58% der S2- und 36% der S3-LL finden sich keinerlei Angaben zu Interessenkonflikten der Autoren. In 2% der S2- und 9% der S3-LL finden sich direkt einsehbare, individuelle Angaben zu IK der Autoren (siehe Tabelle 1 [Tab. 1]).
Schlussfolgerung/Implikation: Es bestehen bei vielen S3- und der Mehrzahl der S2-Leitlinien erhebliche Mängel in der transparenten Darlegung von Interessenkonflikten. Die Einholung von IK-Erklärungen wird zwar vom derzeitigen AWMF-Regelwerk gefordert, eine verpflichtende Veröffentlichung entweder in den Leitlinien selbst oder den zugehörigen Leitlinienreports jedoch nicht. Bisher war dieses der Entscheidung der LL-Koordinatoren überlassen. Der Veröffentlichung abgefragter IK-Erklärungen dürfte allerdings wenig im Wege stehen, da die Mehrheit der beteiligten LL-Autoren im Rahmen anderer Veröffentlichungen ihre Interessenkonflikte prinzipiell schon veröffentlicht hat. Eine einsehbare Darlegung von IK sollte als Teil der S3-Klassifikationskriterien gefordert werden. Perspektivisch sollte auch der Umgang mit deklarierten IK geregelt und dokumentiert werden [3], [4]. Eine Änderung des AWMF-Regelwerkes ist seit März 2009 in Arbeit.