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Auswertung von Triptan-Verordnungen unter Berücksichtigung der evidenzbasierten Medizin
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Veröffentlicht: | 15. März 2007 |
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Hintergrund
Verordnungsdaten bilden die Arzneimittelhistorie eines Patienten ab und stellen somit die Grundlage für eine weitergehende Verwendung nach §300 SGBV dar. Als Datenbasis für das Projekt werden die Daten der projektbeteiligten BKKen in Niedersachsen genutzt. Im Rahmen des Projektes sollen Ärzte wie auch Versicherte Informationen für eine optimierte und evidenzbasierte Arzneimitteltherapie erhalten.
Methoden
Es wurden Rezeptdaten von insgesamt ca. 500.000 BKK-Versicherten in Niedersachsen (Gesamtbrutto ca. 121 Mio. Euro; 3,5 Mio. Verordnungen) analysiert. Die Präparate wurden anhand des ATC-Codes selektiert und die Verordnungsmenge in definierten Tagesdosen nach WidO gemessen. Versicherte, mit mehr als 120 DDD pro Jahr, wurden als „Heavy-User“ klassifiziert. 108 Arztpraxen mit mind. fünf verschiedenen Triptan-Patienten wurden per Brief über einen sinnvollen Einsatz nach den Kriterien der EbM informiert.
Ergebnisse
Die Arzneimittelverordnungen zeigten, dass drei Triptane ähnlich häufig verordnet werden - Sumatriptan (Anteil von 24% an den verordneten DDD-Mengen), Zolmitriptan (24%), Rizatriptan (23%). Das Anwenderprofil zeigt, je nach Altersklasse, für die Prävalenz ein Verhältnis von 2:1 bis 5:1 zwischen Frauen und Männern. In der Literatur wird die Migräneprävalenz mit 3:1 (Frauen zu Männern) angegeben. Insofern bestehen Hinweise auf eine teilweise überproportionale Medikalisierung der Frauen mit Triptanen. Legt man für das Entstehen von triptaninduzierten Migräneattacken 10 Triptaneinahmen je Monat zu Grunde, gehören in Niedersachsen rund 3% der Triptananwender zu den Hochverbrauchern mit einem erhöhten Risiko für das Auftreten triptaninduzierter Migräneattacken. Von ihnen erhalten innerhalb eines Jahres 37% mindestens einmal ein prophylaktisch wirksames Arzneimittel verordnet. Potentielle Wechselwirkungen mit SSRI bestehen für 3,5% der Triptan-Anwender.
Schlussfolgerung/Implikation
Anhand der Verordnungsdaten kann geprüft werden, ob evidenzbasierte Erkenntnisse Einzug in das Verordnungsverhalten finden.
Bestehende wirtschaftliche Reserven sind zu ermitteln, um den Ärzten individuelle Empfehlungen geben zu können.
Aus Routinedaten können den Ärzten hilfreiche Informationen zur Häufigkeit von Risiken, wie z.B. Wechselwirkungen oder Hochverbrauch, angeboten werden.
Literatur
- 1.
- Diener et al., Migränetherapie, Internist 2005 46:1087-1095
- 2.
- Ferrari et al., Cephalalgia 1994:14,330-338
- 3.
- Ferrari et al., Oral triptans in acute migraine treatment: a meta-analysis of 53 trials, Lancet 2001;358:1668-75
- 4.
- AKDÄ Arzneiverordnungen, 21.Auflage 2006.
- 5.
- AKDÄ Chronische Kopf- und Gesichtsschmerzen, AVP 3.Auflage 2001.
- 6.
- Diener et al. DMKG Neue Leitlinie zur Behandlung der Migräne, 15. Jahrgang Nummer 3;2005.