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Methoden der evidenzbasierten Medizin und des Qualitätsmanagements im Kontext der Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses
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Veröffentlicht: | 15. März 2007 |
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Gliederung
Text
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufgabe, die zur Sicherung der medizinischen Versorgung erforderlichen Regelungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten zu beschließen. Die „medizinische Methoden“ in der Patientenversorgung sollen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Ihr diagnostischer und therapeutischer Nutzen sowie ihre medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sollen nachgewiesen sein. Im Rahmen der wissenschaftlichen Bewertung zu Wirksamkeit und Nutzen einer „medizinischen Methode“ werden in den Gremien des G-BA die Methoden der evidenzbasierten Medizin angewendet. Die Entscheidungen in Bezug auf eine „medizinische Methode“ erfolgen – gemäß Verfahrensordnung des G-BA - auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Abwägungsprozessen u.a. im Hinblick auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Über Zulassung oder Ausschluss von „medizinischen Methoden“ als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen grundsätzliche Unterschiede zwischen dem ambulanten (Erlaubnisvorbehalt) und stationären Sektor (Verbotsvorbehalt).
Ein weiterer Aufgabenbereich des G-BA liegt darin, Regelungen zu qualitätssichernden Maßnahmen möglichst einheitlich für die verschiedenen Sektoren festzulegen. U.a. wird auch hier der Bezug zu den „Leistungen“ aufgegriffen (§ 135a SGB V), die dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden müssen. Neben Regelungen, die u.a. die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität betreffen, werden auch Beschlüsse zum internen Qualitätsmanagement in stationären und ambulanten Einrichtungen sowie zur Qualitätsberichterstattung getroffen. Methoden und Instrumente zur systematischen Qualitätsmessung (Qualitätsindikatoren) haben insbesondere im Rahmen der extern vergleichenden Qualitätssicherung eine lange Tradition.
Die komplexen Zusammenhänge und Abläufe von Bewertungen und Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses unter Einsatz der Methoden der evidenzbasierten Medizin und Methoden der Qualitätsmessung, -bewertung und -verbesserung werden systematisch dargestellt und anhand von Beispielen aus der ambulanten, stationären und sektorübergreifenden Versorgung erläutert.
Methoden
Nicht notwendig für den vorgeschlagenen Vortrag
Ergebnisse
(vgl. oben)
Schlussfolgerung/Implikation
(vgl. oben)