Artikel
Evidenzbasierte Leitlinie für die Rehabilitation bei chronischen Rückenschmerzen
Suche in Medline nach
Autoren
Veröffentlicht: | 15. März 2007 |
---|
Gliederung
Text
Hintergrund
Im Rahmen des Leitlinienprogramms der Deutschen Rentenversicherung wurden für verschiedene Indikationen evidenzbasierte Leitlinien für die Rehabilitation entwickelt, u.a. auch für die in der medizinschen Rehabilitation häufigste Indikation „chronischer Rückenschmerz“. Ziel des Leitlinienprogramms ist die Verbesserung der Versorgung bzw. die Sicherstellung einer optimalen Versorgung von Patienten in der Rehabilitation.
Methoden
Die Projektphasen sind über alle Indikationen des Leitlinienprogramms einheitlich. Die Formulierung der Leitlinie in einen strukturierten Expertenkonsens erfolgt immer unter Einbeziehung einer systematischen Analyse von vorhandenen nationalen und internationalen Leitlinien, der Literatursuche, der Analyse der aktuellen Versorgungssituation in Rehabilitationskliniken, der Konkretisierung der Struktur- und Prozessmerkmale von Therapiemodulen sowie der postalischen Befragung eines Expertenpanels – in diesem Fall von über 300 klinisch tätigen Ärzten und Therapeuten sowie Wissenschaftlern [Ref. 1].
Ergebnisse
Die im Expertenkonsens entwickelte Leitlinie für die Rehabilitation bei chronischen Rückenschmerzen beschreibt für die folgenden Therapiemodule die konkreten Struktur- und Prozessmerkmale, die Indikationen und als Qualitätsindikator eine zu erwartende kollektive Behandlungsquote: Bewegungstherapie, Rückenschule, Schulung, Information und Motivation, Schmerzbewältigung, Entspannungstraining, Psychologische Beratung und Therapie, Ergotherapie, Klinische Sozialarbeit – Soziale und sozialrechtliche Beratung, Klinische Sozialarbeit – Unterstützung der beruflichen Integration, Klinische Sozialarbeit – Organisation der Nachsorge.
Schlussfolgerung/Implikation
Derzeit wird im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes die Akzeptanz der Leitlinie bei den Anwendern untersucht. In einem weiteren Schritt werden die Vorgaben der Leitlinie mit den dokumentierten Therapien in den Rehabilitationskliniken verglichen und den Kliniken im Rahmen des Qualitätssicherungsprogramms der Rentenversicherung zurückgemeldet.