Artikel
Brauchen evidenzbasierte Leitlinien Konsens? Erfahrungen aus dem Entwicklungsprozess der DEGAM-Leitlinie Herzinsuffizienz
Suche in Medline nach
Autoren
Veröffentlicht: | 15. März 2007 |
---|
Gliederung
Text
Hintergrund
Die chronische Herzinsuffizienz erfordert als Systemerkrankung hausärztliche sowie spezialärztliche Versorgung. Die evidenzbasierte DEGAM-Leitlinie (LL) zur hausärztlichen Versorgung der Herzinsuffizienz wurde formal interdisziplinär konsentiert, nachdem der Entwurf ein mehrstufiges internes und externes Reviewverfahren durchlaufen hatte.
Methode
Wissenschaftliche Fachgesellschaften und Organisationen (FG/O) wurden zu einem Nominalen Gruppenprozeß (NGP) eingeladen und entsandten autorisierte Teilnehmer. Diese erhielten den LL-Entwurf inkl. Methodenreport sowie eine Liste zentraler LL-Empfehlungen für ein persönliches Ranking (44-Items; 6-stufige Likert-Skala). Beim Konsentierungstreffen wurden aus dem 1. Ranking Themen ohne deutliche Übereinstimmung (Likert =4) identifiziert, unter Hinzunahme weiterer Themenvorschläge in priorisierter Reihenfolge diskutiert und erneut abgestimmt. Der überarbeitete LL-Entwurf wurde in einem zweiten Ranking im Delphi-Verfahren konsentiert.
Ergebnisse
Im Abstimmungsprozess mit 10 Vertretern aus 11 FG/O wurden ~35 Themen diskutiert. Bei zwei Empfehlungen mit fehlender Evidenz wurde ein von internationalen LL abweichender Konsens getroffen (z.B. ß-Blocker bei asymptomatischen Patienten nur nach durchgemachtem Herzinfarkt). Vier Formulierungen bewertenden Charakters zur BNP-Bestimmung wurden zugunsten einer Negativempfehlung gestrichen, eine Empfehlung mit der STIKO harmonisiert (Pneumokokkenimpfung), bei weiteren wurden ergänzende Konditionen im Wortlaut eingefügt oder sprachliche Änderungen vorgenommen. Fünf Themen wurden neu erstellt (z.B. kontraindizierte Pharmaka). Bis auf drei (z.B. Flussdiagramme nicht vollständig konsensfähig: unangemessene Vereinfachung vs. fehlende Praktikabilität) wurden alle Empfehlungen der LL konsentiert.
Schlussfolgerungen
Der NGP ist für evidenzbasierte LL eine geeignete Vorgehensweise. Interdisziplinarität ist insbesondere bei Entscheidungsunsicherheit (fehlende oder inkonsistente Evidenz) und zur Schnittstellendefinition wertvoll.