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Perforierende Keratoplastik: Wo stehen wir?
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Veröffentlicht: | 14. Mai 2019 |
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Das Deutsche Keratoplastik-Register, welches seit 2000 von der DOG-Sektion Kornea geführt wird, weist für 2017 einen Anteil von 58,6% an posterioren lamellären Keratoplastiken (v. a. DMEK) aber nur 3,0% an anterioren lamellären Keratoplastiken (v.a. DALK) aus. Neben methodischen Problemen bei den lamellären Techniken gibt es eine Reihe von Indikationen, die prinzipiell eine perforierende Keratoplastik (PKP) erfordern. Diese können eingeteilt werden in elektive (optische vs. tektonisch) und kurative Notfalleingriffe (PKP à chaud). Klassischerweise ist eine elektive optische zentrale PKP nötig bei durchgreifenden Hornhautpathologien, z.B. Makuläre Dystrophie, Re-PKP, kleines dezentriertes Transplantat mit hohem irregulärem Astigmatismus (8,5 mm Ø). Auch zentrale Narben nach akutem Keratokonus mit Descemet-Defekt, durchgreifende Hornhautnarben nach perforierender Verletzung, Z.n. radialen Keratotomien, lange bestehender Endothel-Epithel-Dekompensation mit schwerem, teils vaskularisiertem Pannus und stromalen Narben erfordern die PKP. Die PKP mittels Excimerlaser in aphaken vitrektomierten Augen erfordert die Aufnähung eines Flieringarings. Eine periphere/exzentrische tektonische Korneoskleralplastik wird nötig bei einer Blockexzision z.B. wegen Malignem Melanom des Ziliarkörpers oder einer Epithelimplantationszyste. Eine infektiöse oder rheumatisch bedingte Descemetozele oder Hornhaut-Perforation macht eine PKP à chaud nötig, um die Integrität des Bulbus wieder herzustellen.
Schlussfolgerung: Trotz berechtigtem Vormarsch der posterioren lamellären Transplantationstechniken, wird es auch zukünftig eine große Anzahl unverzichtbarer Einsatznotwendigkeiten der PKP – bevorzugt Excimerlaser-assistiert – „diesseits und jenseits der Routine“ geben.