gms | German Medical Science

31. Internationaler Kongress der Deutschen Ophthalmochirurgen (DOC)

14.06. - 16.06.2018, Nürnberg

Beispiele für Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Ophthalmochirurg und Anästhesist

Meeting Abstract

Suche in Medline nach

  • Roberto Castello - Facharzt für Anästhesiologie, Berlin

31. Internationaler Kongress der Deutschen Ophthalmochirurgen. Nürnberg, 14.-16.06.2018. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2018. DocAS 2.3

doi: 10.3205/18doc023, urn:nbn:de:0183-18doc0234

Veröffentlicht: 13. Juni 2018

© 2018 Castello.
Dieser Artikel ist ein Open-Access-Artikel und steht unter den Lizenzbedingungen der Creative Commons Attribution 4.0 License (Namensnennung). Lizenz-Angaben siehe http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Gliederung

Text

Die „Gemeinsame Empfehlung über die Zusammenarbeit in der operativen Ophthalmologie der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V. (DOG)“ aus dem Jahr 1998 befasst sich mit der ärztlichen und rechtlichen Verantwortung des Ophthalmochirurgen für den speziellen Eingriff und das Betäubungsverfahren, sowie mit den formalen Zuständigkeiten für den Fall, dass ein Anästhesiologe hinzugezogen wird. Sie enthält keine fachlichen Empfehlungen zur interdisziplinären Behandlung oder zur Ophthalmoanästhesie. In Großbritannien wurde ein diesbezüglicher Bedarf erkannt und führte zur Entwicklung von „Joint guidelines from the Royal College of Anaesthetists and the Royal College of Ophthalmologists“ (2012), in denen neben formalen auch fachliche Aspekte der interdisziplinären Versorgung behandelt werden. Dazu gehören u.a. Entscheidungskriterien für die lokalanästhetischen Optionen und die allgemeinanästhesiologische Verfahrenswahl, sowie das perioperative Vorgehen bei bestehender Therapie mit Antikoagulantien und Thombozytenaggregationshemmern.

Aufgrund vielfältiger Anfragen aus dem deutschsprachigen Raum zu den genannten Themen wird derzeit im interdisziplinären Arbeitskreis Ophthalmonanästhesie (DGAI) die aktuelle Literatur gesichtet und bewertet, um entsprechende Empfehlungen für Deutschland zu formulieren. Dabei gilt für die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Grundsatz der Subsidiarität, demnach Ophthalmologe und Anästhesiologe vor Ort ergänzende, aber auch abweichende Vereinbarungen treffen können, die ihren spezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen. Demgemäß steht eine gemeinsame interdisziplinäre Gewichtung relevanter Entscheidungskriterien für die individuelle Verfahrenswahl im Vordergrund. Dabei ist im Falle einer als indiziert erachteten Analgosedierung idealerweise eine moderate Sedierungstiefe anzustreben. Bei Patienten, die den Eingriff in moderater Sedierungstiefe voraussichtlich oder tatsächlich nicht zufriedenstellend tolerieren, ist eine geplante oder als Verfahrenswechsel eingeleitete Allgemeinanästhesie in Laryngealmaskenbeatmung (ggf. endotrachealer Intubation) einer tiefen Sedierung oft vorzuziehen. So lässt sich sowohl dem Wunsch des Ophthalmochirurgen unter bestmöglichen Bedingungen komplikationsarm zu operieren als auch der zunehmend zu verzeichnenden Erwartungshaltung der Patienten bezüglich Komfort und Sicherheit entgegen kommen.