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Die Versorgungsqualität von Katarakt-Patienten in ländlichen Regionen im Vergleich zu urbanen Ballungsräumen – eine empirische Vergleichsstudie
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Veröffentlicht: | 27. April 2017 |
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Zielsetzung: Der eingeschränkte Zugang zu medizinischer Versorgung ist in ländlichen Regionen ein bekanntes Problem, welches die Gesundheitspolitik durch unterschiedliche Strukturreformen zu lösen versucht. Insbesondere in Schleswig-Holstein können strukturelle Unterschiede zwischen ländlichen und urbanen Regionen aufgrund der geographischen Gegebenheiten sowie aufgrund der korrespondierenden Bedarfsplanung besonders deutlich auftreten. Ziel dieser Untersuchung ist es, mögliche Unterschiede eines eingeschränkten Zugangs der ländlichen Bevölkerung im Vergleich zur urbanen Population durch signifikante Unterschiede auf der Basis von Befunddaten von Katarakt-Patienten zu untersuchen.
Methode: Auf der Basis von 6.452 Behandlungsfällen wurden im Rahmen einer retrospektiven Vergleichsstudie 28 prä-, intra- und postoperative Befund-variablen bzgl. signifikanter Unterschiede zwischen ländlichen und urbanen Katarakt-Patienten untersucht. Die Gruppenzuteilung erfolgte auf Basis der Postleitzahl. In Abhängigkeit der Datengüte fanden entsprechende statistische Verfahren Anwendung (ANOVA, T-Test, Mann-Whitney U-Test, Kruskal-Wallis Test).
Ergebnis: Für die urbane Bevölkerung wurden ein geringeres Durchschnittalter, ein geringerer Kernhärtegrad (LOCS III), ein geringerer präoperativer Visus (korrigiert) sowie eine geringere Zufriedenheit mit der eigenen Sehfähigkeit festgestellt. Keine signifikanten Unterschiede konnten hingegen für die postoperativen Befunddaten festgestellt werden.
Schlussfolgerung: Lediglich für vereinzelte präoperative Befunde konnten signifikante Unterschiede zwischen beiden Patientengruppen festgestellt werden, während für die postoperativen Befunddaten keine signifikanten Unterschiede identifiziert werden konnten. Für den Bereich der Katarakt-Chirurgie lässt sich somit ein vermeintlich schlechterer Zugang zu medizinischer Versorgung nur eingeschränkt durch einzelne medizinische Befunde belegen.