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29. Internationaler Kongress der Deutschen Ophthalmochirurgen (DOC)

09.06. - 11.06.2016, Nürnberg

Corneales Crosslinking – ein therapeutisches „Muss“ beim progredienten Keratokonus? (inkl. Diskussion)

Meeting Abstract

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  • Thomas Will - MVZ Fürth, Fürth

29. Internationaler Kongress der Deutschen Ophthalmochirurgen. Nürnberg, 09.-11.06.2016. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2016. DocSA 2.14

doi: 10.3205/16doc028, urn:nbn:de:0183-16doc0284

Veröffentlicht: 3. Juni 2016

© 2016 Will.
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Gliederung

Text

Neben dem ursprünglichen Dresdner Protokoll gibt es in der Zwischenzeit verschiedenste Vorschläge wie etwa das Athener Protokoll zur Ausführung einer CXL. So besteht auf internationaler Ebene keine Einigkeit über das Vorgehen der Wahl bei Keratokonus. Es zeichnet sich jedoch ab, dass in Anlehnung an das Dresdner Protokoll (Epithelentfernung zentral, 60 Minuten Applikation von Riboflavin Augentropfen 0,1%, ab Minute 30 UV-Bestrahlung mit 3 mW/cm2) bei geringer Nebenwirkungshäufigkeit die beste Effektivität und Langzeitstabilität erreicht wird. Über ähnliche Ergebnisse wird durch eine Erhöhung der Bestrahlungsleistung auf 9 – 10 mW/ cm2 mit entsprechender Verkürzung der Bestrahlungszeit berichtet; andere Varianten werden deutlich kritischer betrachtet. Ein hoher Prozentsatz der behandelten Patienten ist dauerhaft stabil. In der Regel ist bei Bedarf eine Wiederholung des CXL möglich.

Die Kombination von CXL mit refraktiven Eingriffen wird derzeit von der Kommission für refraktive Chirurgie (KRC) aufgrund der bisherigen Ergebnisse nicht empfohlen, obschon es auch hier an Neuerungen nicht fehlen würde (z.B. AZTEK-Protokoll 2016).

Basierend auf der Vielzahl der klinischen Untersuchungen und Erfahrungen ist die erfolgreiche Stabilisierung eines progredienten Keratokonus durch CXL als die einzige kausale Threapiemöglichkeit einzustufen. CXL wird bei sehr jungen Patienten meist sofort, ansonsten nach dem Nachweis einer Progression des Keratokonus indiziert. Jedoch setzt die CXL-Behandlung gegenwärtig sehr oft zu spät ein. Es sollte daher bei Patienten, die Risikofaktoren für die Entwicklung eines Keratokonus aufweisen, ein Screening mittels Hornhauttopografie oder 3-D-Darstellung der Hornhaut erfolgen. Darüber hinaus wäre es nötig, bei jungen Menschen mit neuauftretenden oder sich verschlechternden Refraktionsfehlern (Myopie, Astigmatismus) abzuklären, ob eine corneale Ursache hierfür verantwortlich ist. Nur so kann gewährleistet werden, dass im Gegensatz zur heutigen Situation ein Keratokonus möglichst frühzeitig entdeckt, überwacht und ggf. mit CLX behandelt werden kann.

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel gewährleistet. Gesetzliche Krankenkassen sind dazu nicht verpflichtet. Bisher hält lediglich die AOK hier für ihre Versicherten ein Angebot bereit, kurioserweise erst für Patienten ab dem 18. Lebensjahr.