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Querschnittstudie zur Quantifizierung einer möglichen Unterversorgung sozial schlechter gestellter Menschen bezüglich individueller Sehhilfen (K)
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Veröffentlicht: | 18. Oktober 2013 |
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Fragestellung: Diese vergleichende Querschnittstudie sollte eine mögliche Unterversorgung mit Sehhilfen bei Besuchern der Mülheimer „Tafel“ im Vergleich zu Angehörigen der Verwaltungsebene eines Krankenhauses als Kohorten-Modelle für im gesundheitlichen Versorgungsnetz unterschiedlich gut eingebundene Schichten quantifizieren.
Methodik: Für Besucher des Sozialprojektes „Tafel“ und für Mitarbeiter/innen der Verwaltung eines Krankenhauses in NRW wurden im Zeitraum 02–07 / 2012 Termine für kostenlose, freiwillige und anonymisierte augenärztliche Untersuchungen angeboten. Neben einer kurzen Anamnese erfolgte eine Bestimmung der objektiven Refraktion (Nidek ARK 560 A) sowie der Brillenwerte (wenn eine solche vorlag) sowie eine Non-contact-Messung des Augeninnendrucks. Eine Visusprüfung erfolgte mittels Autorefraktometer („erreichbarer Visus“) unter Ausgleich des objektiv gemessenen Refraktionsfehlers und an einer Visustafel mit der eventuell vorhandenen eigenen Fernbrille („presenting Visus“). Als primärer Endpunkt der Untersuchung und Parametrisierung einer Unterversorgung mit einer Sehhilfe wurde ein mindestens einseitig korrigiert erreichbarer Visus >0,5 bei gleichzeitigem presenting Visus ≤0,5 auf diesem Auge festgelegt. Zentraler sekundärer Endpunkt war ein mindestens einseitiges Steigerungspotential um mindestens 2 Visusstufen von presenting gegenüber korrigiertem Visus.
Ergebnisse: Es konnten Daten von 178 Freiwilligen eingebracht werden (Tafel: 110, Verwaltung: 68). Eine Unterversorgung mit Sehhilfen im Sinne des primären Endpunkts wiesen 34% der „Tafel“-Besucher gegenüber 10% der Verwaltungs-Angehörigen auf (Fisher p<0.001). Einen presenting Visus ≤0,5 auf mindestens einem Auge ohne Verfügbarkeit einer Fernbrille zeigten 25% versus 3% der Probanden, ein mindestens einseitiges Steigerungspotential um mindestens zwei Stufen zeigte sich bei 45% versus 15% der Untersuchten.
Schlussfolgerung: Es zeigte sich in dieser vergleichenden Querschnittstudie eine statistisch signifikante Unterversorgung sozial schlechter gestellter Mitmenschen bezüglich individueller Sehhilfen gegenüber einer nachvollziehbar (sozial-) medizinisch besser abgesicherten Kohorte. Die Größenordnung der belegten Unterversorgung legt Diskussionen zur Etablierung niederschwelliger augenärztlicher Untersuchungs- und Beratungsangebote nahe.