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20. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

06. - 08.10.2021, digital

Die Pflegepersonalausstattung in Abhängigkeit von gesonderten Vergütungsvereinbarungen – eine Untersuchung zu demenzspezifischen Wohnbereichen in deutschen Altenpflegeeinrichtungen

Meeting Abstract

  • Rebecca Palm - Department für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke, Witten, Deutschland; Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V. (DZNE), Standort Witten, Witten, Deutschland
  • Anna Louisa Hoffmann - Department für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke, Witten, Deutschland; Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V. (DZNE), Standort Witten, Witten, Deutschland
  • René Müller-Widmer - Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V. (DZNE), Standort Witten, Witten, Deutschland; Universität Witten/Herdecke, Witten, Deutschland
  • Johannes Michael Bermann - Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V. (DZNE), Standort Witten, Witten, Deutschland; Universität Witten/Herdecke, Witten, Deutschland

20. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). sine loco [digital], 06.-08.10.2021. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2021. Doc21dkvf146

doi: 10.3205/21dkvf146, urn:nbn:de:0183-21dkvf1468

Veröffentlicht: 27. September 2021

© 2021 Palm et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund und Stand (inter)nationaler Forschung: Zahlreiche Einrichtungen der stationären Altenhilfe in Deutschland haben Wohnbereiche für Menschen mit Demenz implementiert. Es besteht die Möglichkeit, für diese Wohnbereiche eine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern zu vereinbaren, wodurch zusätzliches Pflegepersonal finanziert werden kann. In Deutschland ist unbekannt, wie viele Einrichtungen gesonderte Wohnbereiche für Menschen mit Demenz anbieten und wie viele Einrichtungen für diese Wohnbereiche eine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern verhandelt haben.

Fragestellung und Zielsetzung: Ziel der Analyse ist eine Schätzung, wie viele Einrichtungen der stationären Altenhilfe einen gesonderten Wohnbereich für Menschen mit Demenz anbieten und für wie viele dieser Wohnbereiche eine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern vereinbart wurde. Es wird die Frage beantwortet, ob sich Wohnbereiche mit gesonderter Vergütungsvereinbarung hinsichtlich ihrer Pflegepersonalausstattung von den anderen Wohnbereichen unterscheiden.

Methode oder Hypothese: Im Jahr 2020 wurde eine nationale Surveystudie in einer zufallsbasierten Stichprobe von Altenpflegeeinrichtungen durchgeführt. Die Daten wurden im Rahmen von Telefoninterviews mittels eines standardisierten Fragebogens erhoben. Die Datenauswertung erfolgte deskriptiv.

Ergebnisse: Von den 134 teilnehmenden Einrichtungen hielten 55 (41%) einen Demenzwohnbereich vor. Von diesen hatten 11 (20%) eine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern abgeschlossen. Neun der elf Demenzwohnbereiche mit einer gesonderten Vergütungsvereinbarung hatten höhere Personalschlüssel für ihre Wohnbereiche verhandelt, die sich gemessen an der Betreuungsrelation zwischen Bewohnern und Pflegefachpersonen auf Einrichtungsebene nur minimal unterschieden (MW 4,9 (SD 1,3)/5,2 (SD 1,1).

Diskussion: Für vier Fünftel der Demenzwohnbereiche liegen keine gesonderten Vergütungsvereinbarungen vor, daraus kann geschlussfolgert werden, dass ihnen für die Versorgung von Menschen mit Demenz auch nicht mehr Pflegepersonal zur Verfügung steht. Es bleibt fraglich, ob der aktuelle Pflegepersonalnotstand möglicherweise einen Grund darstellt, warum nur wenige Demenzwohnbereiche eine gesonderte Vergütung vereinbaren. Möglicherweise werden die zusätzlichen Ressourcen auch in zusätzliches Betreuungspersonal investiert.

Praktische Implikationen: Die meisten Demenzwohnbereiche haben nicht mehr Pflegepersonal zur Verfügung als konventionelle Wohnbereiche.

Appell für die Praxis (Wissenschaft und/oder Versorgung) in einem Satz: Die Betrachtung von Demenzwohnbereichen sollte immer differenziert erfolgen und mit einbeziehen, ob die Wohnbereiche gesonderte Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen haben und was dies in Bezug auf die Personalschlüssel bedeutet.