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19. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

30.09. - 01.10.2020, digital

Versorgungskonzept: Aufgabenteilung zwischen Hausärzten und Pflegefachpersonen am Beispiel der ambulanten Demenzversorgung – ein Versorgungskonzept

Meeting Abstract

  • Esther Henning - Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Community Medicine, Greifswald, Deutschland
  • Petra Lücker - Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Community Medicine, Greifswald, Deutschland
  • Anika Rädke - Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, Standort Rostock/Greifswald, Greifswald, Deutschland
  • Bianca Biedenweg - Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Community Medicine, Greifswald, Deutschland
  • Maresa Buchholz - Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Community Medicine, Greifswald, Deutschland
  • Anja Wollny - Universitätsmedizin Rostock, Institut für Allgemeinmedizin
  • Eva Drewelow - Universitätsmedizin Rostock, Institut für Allgemeinmedizin
  • Daniela Zorn - Hochschule Neubrandenburg, Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management
  • Bernhard Michalowsky - Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, Standort Rostock/Greifswald, Greifswald, Deutschland
  • Roman Oppermann - Hochschule Neubrandenburg, Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management

19. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). sine loco [digital], 30.09.-01.10.2020. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2020. Doc20dkvf108

doi: 10.3205/20dkvf108, urn:nbn:de:0183-20dkvf1081

Veröffentlicht: 25. September 2020

© 2020 Henning et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund und Stand (inter)nationaler Forschung: Angesichts des demografischen Wandels und des sich verschärfenden Fachkräftemangels im ärztlichen und pflegerischen Bereich ist eine Neuordnung der Aufgaben von Ärzten*innen und Pflegefachpersonen notwendig, um langfristig eine gute Versorgung von Patient*innen und die effektive Nutzung vorhandener Ressourcen zu sichern.

Fragestellung und Zielsetzung: Ziel der quantitativen Studie war es, ein Versorgungskonzept zur optimierten Arbeitsteilung zwischen Hausärzten*innen und weiterqualifizierten Pflegefachpersonen zu erstellen, um die Lebens- und Versorgungssituation von chronisch erkrankten Menschen in der Häuslichkeit zu verbessern.

Methode oder Hypothese: Das Versorgungskonzept wurde beispielhaft für die Versorgung von Menschen mit Demenz entwickelt und basiert auf einer Mixed-Methods-Studie. Mithilfe standardisierter Fragebögen wurden Hausärzten*innen, Pflegefachpersonen, Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen nach ihrer Meinung zur Delegation und Substitution verschiedener Aufgaben in der Versorgung von Menschen mit Demenz befragt. Die quantitativen Ergebnisse wurden durch qualitative Fokusgruppendiskussionen mit Vertreter*innen der vier Probandengruppen vertieft.

Ergebnisse: Die Daten der Erhebung zeigten für zahlreiche definierte Tätigkeiten ein Potential zur Delegation bzw. Substitution. Kernpunkte des Versorgungskonzepts sind die Arbeitsteilung zwischen Ärzt*innen und Pflegefachpersonen und die interprofessionelle Kommunikation. Ziel ist die Erfüllung der individuellen Versorgungsbedarfe des/der Patient*in. Das Versorgungskonzept lässt sich durch die Angliederung an Ärztenetzwerke oder Pflegedienste implementieren. Die Qualifizierung von Pflegefachpersonen sollte nach der Art der Tätigkeiten und dem damit verbundenen Maß der Verantwortung erfolgen. Pflegefachpersonen, die künftig ärztliche Aufgaben in Substitution übernehmen, sollten hochschulisch qualifiziert werden. Die Ausübung von Tätigkeiten muss adäquat vergütet werden.

Diskussion: Unter Berücksichtigung der zukünftigen Herausforderungen der Gesundheitsversorgung kann eine regionale, interprofessionelle und patientenzentrierte Versorgung, zu der auch die Übertragung bisher ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen gehört, einen Lösungsansatz darstellen, um in Zukunft eine adäquate und bedarfsgerechte Versorgung der Patient*innen sicherzustellen. Im Rahmen der Studie wurde eine Aufgabenneuverteilung am Beispiel der Versorgung von Menschen mit Demenzerkrankungen untersucht. Das Versorgungskonzept lässt sich auf andere Patientengruppen übertragen.

Praktische Implikationen: Um das Versorgungskonzept in der Regelversorgung zu etablieren, sind folgende Schritte notwendig: Die Einigung auf

1.
eine einheitliche Bezeichnung der weiterqualifizierten Pflegefachperson,
2.
eine klare Festlegung der Tätigkeiten, die in Delegation bzw. Substitution durch akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen ausgeübt werden können und
3.
die Anpassung des SGB X bzw. SGB XI zur Ermöglichung der Übernahme heilkundlicher Aufgaben und ihrer angemessenen Vergütung für Pflegefachpersonen.