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WirtMed-Studie zur Wirtschaftlichkeit der Arzneimittel-Verordnung – immer diese rote Ampel!
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Veröffentlicht: | 25. September 2020 |
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Hintergrund und Stand (inter)nationaler Forschung: Die Anforderungen an die Arzneimittelverordnung sind eindeutig: Leistungen müssen laut SGB V ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die bisherigen Prüfmethoden sind in Kritik geraten; Regresse beeinträchtigen die berufliche Zufriedenheit und schrecken den Nachwuchs ab.
Zur Verbesserung dieser Situation wurde unter anderem die Bayerische Wirkstoffvereinbarung eingeführt, die sich nicht mehr an Verordnungskosten, sondern an Generika- und Leitsubstanzanteilen der verordneten Arzneimittel orientiert. Sechs Wochen nach Quartalsende erhält jede Betriebsstätte Rückmeldung in Form eines Ampelsystems. Der Fokus liegt auf einer Steuerung anstelle einer Prüfung. Trotzdem haben einige Betriebsstätten dauerhaft Schwierigkeiten den «grünen Bereich» zu erreichen.
Fragestellung und Zielsetzung: Mit der Studie sollen explorativ die Erfahrungen, Vorstellungen und Motivationen von verordnenden, ambulanten Ärzten untersucht werden, deren Praxen mehr als 15% vom Gesamtziel ihrer Verordnungen abgewichen ist. Dadurch sollen mögliche Probleme bei der Verordnung im Rahmen der Bayerischen Wirkstoffvereinbarung verstanden und evaluiert, sowie potentielle Vorschläge zur Systemoptimierung der gesteuerten Arzneimittelverordnung abgeleitet werden.
Methode oder Hypothese: Die Datenerhebung erfolgte mit Hilfe von n=26 teilstrukturierten, leitfadengestützten Einzelinterviews, die anschließend transkribiert, codiert und in Anlehnung an die qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet wurden. Zusätzlich laufen deskriptive Auswertungen von Routinedaten der KV Bayerns zur Charakterisierung der Betriebsstätten und Verordnungen im ambulanten Sektor.
Ergebnisse: Bei der Befragung mehrere Fachgruppen des niedergelassenen Sektors in Bayern zeigen sich auch fachübergreifende problematische Arzneimittel-Bereiche und Verordnungsprobleme, die zu «auffälligem» Verordnungsverhalten führen: Beispielsweise Dauermedikationen, fehlende Vergleichbarkeit der Betriebsstätten innerhalb einer Fachgruppe sowie fehlende Sonderbedingungen für Schwerpunktpraxen führen laut den befragten Ärzten zu Schwierigkeiten. Auch die fehlende aufklärende gesundheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit erschwere das Erreichen der Ziele und erhöhe den Unmut in der Arzt-Patienten-Beziehung. Diese und weitere Ergebnisse werden mit den Vor- und Nachteilen, sowie der Wahrnehmung und Bewertung der bayerischen Wirkstoffvereinbarung aus Sicht dieser auffälligen Arztgruppe vorgestellt.
Diskussion: Die Ergebnisse sollen nicht nur die Bayerische Wirkstoffvereinbarung, sondern auch vergleichbare Steuerungssysteme in anderen Bundesländern und somit auch die Qualität und Wirtschaftlichkeit insgesamt von Medikamentenverordnungen verbessern.
Praktische Implikationen: Nicht zutreffend.