gms | German Medical Science

18. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

09. - 11.10.2019, Berlin

Was sind die Gründe für Blindheit im höheren Alter? Eine Betrachtung der Blindengeldbegutachtungen von 2007 bis 2017 in Rheinland-Pfalz

Meeting Abstract

  • Xenia Berberich - UNIVERSITÄTSMEDIZIN Mainz, Kaiserslautern, Germany
  • Bernhard Stoffelns - UNIVERSITÄTSMEDIZIN Mainz, Augenklinik, Mainz, Germany
  • Norbert Pfeiffer - UNIVERSITÄTSMEDIZIN Mainz, Augenklinik, Mainz, Germany
  • Alexander K. Schuster - UNIVERSITÄTSMEDIZIN Mainz, Augenklinik, Mainz, Germany

18. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Berlin, 09.-11.10.2019. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2019. Doc19dkvf468

doi: 10.3205/19dkvf468, urn:nbn:de:0183-19dkvf4685

Veröffentlicht: 2. Oktober 2019

© 2019 Berberich et al.
Dieser Artikel ist ein Open-Access-Artikel und steht unter den Lizenzbedingungen der Creative Commons Attribution 4.0 License (Namensnennung). Lizenz-Angaben siehe http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Gliederung

Text

Fragestellung: Erblinden stellt eine schwerwiegende Einschränkung des alltäglichen Lebens dar, denn unser Alltag ist in hohem Maße auf gutes Sehen angewiesen. Das deutsche Sozialsystem hat eine monatliche Unterstützung für blinde Menschen als „Nachteilsausgleich“ eingeführt, deren Höhe je nach Bundesland variiert. Im Rahmen dieser Arbeit werden die Häufigkeit für das Vorliegen der Blindengeldvoraussetzung bei Antragsstellung betrachtet und die zugrundeliegenden Pathologien im höheren Alter untersucht.

Methoden: Die Datenbasis der Studie bilden die in der Universitäts-Augenklinik Mainz erstellten Blindengeldgutachten der Jahre 2007 bis 2017. Wir werteten retrospektiv alle Anträge zum Bezug von Blindengeld von Personen aus Rheinland-Pfalz aus, die beim Landesblindenarzt zur Bewertung eingingen. ‚Blindheit‘ wurde hierbei nach dem Landesblindengeldgesetz beurteilt. Häufigkeiten und bestehende Pathologien wurden ermittelt. Hierzu wurde Alter und Geschlecht der Personen, der funktionelle Status (Visus, Gesichtsfeld), sowie die vorliegenden Pathologien dokumentiert.

Ergebnisse: 782 Anträge zur Blindengeldbegutachtung wurden von 743 Personen gestellt und vom Landesblindenarzt bewertet. 676 ophthalmologische Untersuchungen wurden durch den Landesblindenarzt durchgeführt, 106 Anfragen wurden nach Aktenlage entschieden. Bei 67,3 % (500 Personen) wurde der Antrag auf Blindengeld genehmigt, wobei 398 (79,6%) dieser Personen im Jahr der Antragsstellung mindestens das 60. Lebensjahr erreicht hatten. 81,2% (323 von 398 Personen) hatten beidseits eine Sehschärfe von ≤1/50 und erfüllten dieses Kriterium des Bundessozialhilfegesetzes. bei 18,8% (75 Personen) zeigte sich in Zusammenschau der Befunde, unter anderem durch die Gesichtsfeldprüfung die Voraussetzungen erfüllt.

An ophthalmologischen Pathologien lagen bei den über 60-jährigen Personen mit Anspruch auf Landesblindengeld in 67,1% eine AMD vor, in 28,6% eine Katarakt, in 24,4% ein Offenwinkelglaukom, in 12,8% eine diabetische Augenerkrankung, in 8,0% eine ischämische Optikusneuropathie und in 6,3% eine pathologische Myopie.

Diskussion: Bei 2/3 der Personen, die einen Antrag auf Blindengeld gestellt haben, waren die Voraussetzungen für den Bezug von Blindengeld erfüllt. Primär erblinden ältere Personen: 80 % hatten das 60. Lebensjahr bereits erreicht. An vorliegenden Pathologien bei Erblindung sind primär die Volkskrankheiten AMD, Katarakt und Glaukom zu nennen. Inwieweit sich seit der flächendeckenden Einführung der IVOM-Therapie für die exsudative altersassoziierte Makuladegeneration eine Veränderung zeigte, werden zukünftige Analysen betrachten.