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18. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

09. - 11.10.2019, Berlin

Implementierung des Strukturierten Qualitätsdialog aus Sicht der Rentenversicherungsträger – Design einer qualitativen Studie

Meeting Abstract

  • Simone Flaig - Pädagogische Hochschule Freiburg, Public Health & Health Education, Freiburg, Germany
  • Lea Kuntz - PH Freiburg, Public Health & Health Education, Freiburg, Germany
  • Mareike Lederle - PH Freiburg, Public Health & Health Education, Freiburg, Germany
  • Anke Mitschele - DRV Bund, Grundsatz- und Querschnittsbereich 0430, Berlin, Germany
  • Markus Thiede - DRV Bund, Grundsatz- und Querschnittsbereich 0430, Berlin, Germany
  • Margarete Ostholt-Corsten - DRV Bund, Grundsatz- und Querschnittsbereich 0430, Berlin, Germany
  • Eva Maria Bitzer - PH Freiburg, Public Health & Health Education, Freiburg, Germany

18. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Berlin, 09.-11.10.2019. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2019. Doc19dkvf155

doi: 10.3205/19dkvf155, urn:nbn:de:0183-19dkvf1555

Veröffentlicht: 2. Oktober 2019

© 2019 Flaig et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Die trägerübergreifende Qualitätssicherung der medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beinhaltet unterschiedliche Qualitätsindikatoren, die indikationsspezifische Qualitätsvergleiche auf Ebene der Fachabteilungen ermöglichen. Im Januar 2018 führte die DRV rentenversicherungseinheitlich den Strukturierten Qualitätsdialog (SQD) als direkte, persönliche Rückmeldung fachabteilungsbezogener Qualitätsergebnisse an die einzelne Reha-Einrichtung ein. Ausgelöst wird der SQD durch die Unterschreitung zuvor festgelegter Schwellenwerte von derzeit fünf Qualitätsindikatoren (u.a. Behandlungszufriedenheit, subjektiver Behandlungserfolg, Reha-Therapiestandards). Reha-Einrichtung und federführender Rentenversicherungsträger sollen im Dialog Ziele und Arbeitsschritte für eine Qualitätsverbesserung festlegen. Zeigt sich nach einem zweiten SQD keine Verbesserung in den auffälligen Qualitätsindikatoren, entscheidet der federführende Rentenversicherungsträger über die weitere Belegung der Fachabteilung.

Die 16 Träger der Rentenversicherung haben zwar von Gesetzes wegen die gleichen Aufgaben und grundsätzlich auch ähnliche, aber aus historischen Gründen nicht identische interne Organisationsstrukturen. Auch unterscheiden Sie sich in Bezug auf weitere Merkmale, z. B. Versichertenzahlen, Belegschaftsgröße. Daher ist nicht auszuschließen, dass die Rentenversicherungsträger den von DRV Bund vorgeschlagenen „Muster-Prozess“ unterschiedlich implementieren und die Praktikabilität des Vorgehens unterschiedlich einschätzen.

Fragestellung: Wie implementieren die einzelnen Rentenversicherungsträger den rentenversicherungseinheitlich erstellten „Muster-Prozess“ des SQD?

Methode: Wir befragen von 02/2019 bis 04/2019 SQD-Durchführende bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern zur Implementierung und Praktikabilität des SQD als Prozess mittels leitfadengestützten persönlichen Interviews. Als Grundlage für die Erstellung des Leitfadens dienten die „Phasen im Veränderungsprozess [phases in process of change]“ von Grol et al. (2013), nach denen die Implementierung von Versorgungsinnovationen in Organisationen in fünf Phasen untergliedert werden kann: Orientierung, Verständnis, Akzeptanz, Veränderung und Aufrechterhaltung. Die im Interview erfragten Aspekte lassen eine Zuordnung der jeweiligen Rentenversicherungsträger zu diesen fünf Phasen der Implementierung zu. Zusätzlich greifen wir im Interview Themen aus dem Fragebogen zur „organisationalen Bereitschaft zur Implementierung von Veränderungen [organizational readiness for implementing change]“ (Shea et al. 2014) auf.

Folgende Inhalte stehen im Fokus:

  • Wie ist der SQD beim Rentenversicherungsträger verankert?
  • Wie ist der Rentenversicherungsträger bei der Umsetzung des SQD vorgegangen?
  • Wie sind die Prozessschritte des SQD bei den Rentenversicherungsträgern organisiert?
  • Wie gestaltet sich die Dokumentation des Prozesses?

Den Interviewleitfaden haben wir im Rahmen des ersten Interviews auf sein Verständlichkeit und Praktikabilität überprüft.

Geplant sind 29 teilstrukturierte Interviews mit den SQD-Durchführenden bei den Rentenversicherungsträgern sowie der Arbeitsgemeinschaft Krebsbekämpfung (ARGE) mit einer durchschnittlichen Dauer von 30 Minuten. Die Anzahl der Interviews pro Träger orientiert sich an der Anzahl der jährlichen Reha-Leistungen. Die Interviews werden digitalisiert, transkribiert und entlang der qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz induktiv mit MAXQDA 2018 ausgewertet.

Ergebnisse und Diskussion: Erwartete Ergebnisse sind eine vergleichende Übersicht, wie die einzelnen Rentenversicherungsträger und die ARGE den rentenversicherungseinheitlich erstellten „Muster-Prozess“ implementiert haben. Zudem erwarten wir Erkenntnisse zu der Bereitschaft der Rentenversicherungsträger den SQD in ihre Strukturen zu implementieren. Auch möchten wir eine Einordnung der Rentenversicherungsträger in die „Phasen im Veränderungsprozess“ (Grol et al., 2013) vornehmen.

Praktische Implikation: Auf der Grundlage der aus der Befragung gewonnenen Ergebnissen planen wir Empfehlungen für das weitere Vorgehen und den Umgang mit etwaigen Barrieren abzuleiten, wodurch eine optimale Implementierung des SQD begünstigt werden soll.