gms | German Medical Science

16. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

4. - 6. Oktober 2017, Berlin

Präferenzmessung bei Parodontopathie

Meeting Abstract

Suche in Medline nach

  • Vera Vennedey - Uniklinik Köln, Köln, Germany
  • Marion Danner - Uniklinik Köln, Köln, Germany
  • Daniele Civello - Uniklinik Köln, Köln, Germany
  • Stephanie Stock - Uniklinik Köln, Köln, Germany

16. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Berlin, 04.-06.10.2017. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2017. DocV103

doi: 10.3205/17dkvf128, urn:nbn:de:0183-17dkvf1280

Veröffentlicht: 26. September 2017

© 2017 Vennedey et al.
Dieser Artikel ist ein Open-Access-Artikel und steht unter den Lizenzbedingungen der Creative Commons Attribution 4.0 License (Namensnennung). Lizenz-Angaben siehe http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Gliederung

Text

Hintergrund: Internationale Institutionen untersuchen verschiedene Methoden zur systematischen Erhebung von Patientenpräfenzen. Möglichkeiten zur Einbindung dieser Daten in Entscheidungsprozesse, wie z.B. Zulassungs- oder Erstattungsentscheidungen werden diskutiert. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat bereits in zwei Pilotprojekten den Analytic Hierachy Process und das Discrete Choice Experiment (DCE) als Methode zur Präferenzmessung untersucht. Vor kurzem wurde ein weiteres Projekt zur Untersuchung der Machbarkeit eines DCEs innerhalb von drei Monaten durchgeführt.

Fragestellung: Ziel des Projektes war es innerhalb von drei Monaten die relative Wichtigkeit der Behandlungs- und Erkrankungseigenschaften einer Parodontopathie zu analysieren.

Methode: Behandlungs- und Erkrankungseigenschaften wurden durch eine vom IQWiG bereitgestellte Liste mit Endpunkten, sowie eine Literaturrecherche identifiziert. Durch Interviews mit Parodontologen und Patienten wurden die einzuschließenden Endpunkte ausgewählt und definiert. Zahnverlust, Symptome und Beschwerden, vom Patienten selbst zu tragende Kosten und Häufigkeit der Nachsorgetermine wurden in das DCE eingeschlossen. In einem DCE müssen die Probanden in sogenannten Wahlszenarien wiederholt zwischen zwei oder mehr hypothetischen Behandlungssituationen die bevorzugte Situation auswählen. Diese Behandlungssituationen werden jeweils durch Eigenschaften und dazugehörenden variierende Ausprägungen beschrieben. Die Wahlszenarien für das DCE wurden durch ein effizientes Design zusammengestellt. Die Stichprobenberechnung ergab eine Mindestteilnehmerzahl von 84 Probanden zur Schätzung von Haupteffekten. Die Präferenzen wurden durch ein gemischtes Modell mit zufälligen Koeffizienten geschätzt. Die relative Wichtigkeit der Eigenschaften wurde basierend auf den Spannweiten der dazugehörigen Ausprägungen berechnet.

Ergebnisse: Innerhalb von drei Monaten wurden 267 Patienten befragt. Die Patienten bewerteten den Verlust von zwei anstelle von keinem Zahn signifikant negativ (Koeffizient: -5,01, p<0,001). Im Vergleich dazu keine Beschwerden zu haben bewerteten Patienten von den Symptomen: gelegentliches Zahnfleischbluten, empfindlichen Zahnhälsen und “lange Zähne” aufgrund von Zahnfleischrückgang letzteres am schlechtesten (Koeffizient: -1,51, p<0.001). Insgesamt hatten für Patienten mögliche Unterschiede hinsichtlich des Zahnverlustes die größte Bedeutung in ihren Entscheidungen (0,73 relative Wichtigkeit), gefolgt von Unterschieden in den Symptomen und Beschwerden (0,22), verschiedenen Häufigkeit von Nachsorgeterminen (0,03) sowie den Kosten (0,02).

Diskussion: Dieses DCE zeigt, dass eine Präferenzmessung innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten unter Berücksichtigung methodischer Standards durchführbar ist. Bei der Einschätzung der Machbarkeit einer Präferenzmessung in kurzen Zeiträumen muss allerdings die Prävalenz und Schwere der Erkrankung sowie mögliche Vorgaben zur Repräsentativität der Befragung berücksichtigt werden.

Praktische Implikationen: Die Studie zeigt, dass Patientenpräferenzen auch in kurzer Zeit erhoben und analysiert werden können und daher kurze Zeiträume die für regulatorische Entscheidungsprozesse im Gesundheitswesen vorgesehen sind, kein genereller Grund sein sollten auf die systematische Berücksichtigung von Patientenpräferenzen zu verzichten.