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Versorgungsbeitrag angestellter Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung heute und in Zukunft
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Veröffentlicht: | 28. September 2016 |
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Hintergrund: Bis vor wenigen Jahren wurde die vertragsärztliche Versorgung nahezu ausschließlich von selbständigen Vertragsärzten getragen, mittlerweile werden jedoch immer mehr Ärzte in Anstellung tätig.
Fragestellung: Der aktuelle und perspektivische Versorgungsbeitrag angestellter Fachärzte an der vertragsärztlichen Versorgung soll, insgesamt für einzelne Betriebsformen sowie für die hausärztliche respektive fachärztliche Versorgung quantifiziert werden. Sich ergebende Konsequenzen für die Akteure und die Gestaltung der Versorgung werden diskutiert.
Methode: Auf Basis der „Statistischen Informationen aus dem Bundesarztregister Bundesgebiet insgesamt 2014“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurden die absoluten Zahlen und Anteile per ultimo 2014 und für den Zugang in 2014 von Vertragsärzten/Partnerärzten einerseits und angestellten Ärzte andererseits betrachtet. Die Auswertung erfolgte zudem nach den Betriebsformen Einzelpraxen (EP), Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Einrichtungen (vereinfacht im folgenden Medizinische Versorgungszentren (MVZ)) sowie nach Hausärztlicher Versorgung (HÄV) und Fachärztlicher Versorgung (FÄV).
Ergebnisse: Per 31.12.2014 nahmen insgesamt 134.152 Fachärzte an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Auf angestellte Ärzte entfiel davon ein Anteil von 18 %. In 2014 kamen insgesamt 7.194 Fachärzte neu dazu, davon entfielen auf angestellte Ärzte 64 %.
In EPs waren per ultimo 2014 von den insgesamt 69.957 Fachärzten 6.444 (9%) angestellt. In BAGs waren 5.634 (11 %) der 51.240 Fachärzte angestellt. In MVZ waren 11.615 (90 %) der 12.955 Fachärzten angestellt. In 2014 kamen 2.829 angestellte Fachärzte neu in freier Praxis (EP und BAG) und 1.799 in MVZs hinzu.
Der Anteil angestellter Ärzte per ultimo lag in der HÄV bei 13 % und in der FÄV bei 20 %, im Zugang entfielen in der HÄV auf angestellte Ärzte 60 % und in der FÄV 67 %.
Diskussion: Angestellte Ärzte in der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung sind in allen Betriebsformen und sowohl in der HÄV wie in der FÄV schon heute Alltag. Ihr Anteil wird perspektivisch weiter steigen, auch wenn ein Teil der neu als Angestellte hinzukommenden Ärzte erwartbar später in einen selbständigen Status wechselt. Nach Betriebsformen ist ihr Anteil in MVZ am höchsten, die absolute Zahl angestellter Ärzte in den traditionellen Betriebsformen EP und BAG übersteigt jedoch sowohl im Bestand wie – noch deutlicher im Zugang – die in MVZs. Ihr Anteil in der hausärztlichen Versorgung ist geringer als in der fachärztlichen Versorgung, ihr Anteil in der HÄV steigt langsamer als der in der FÄV.
Praktische Implikationen: Innerhalb weniger Jahre hat sich ein massiver Wandel in den Teilnahmeformen von Ärzten in der ambulanten Versorgung vollzogen. Das bedeutet für die dort tätigen Ärzte, dass sich Rollen und Interessenlagen ausdifferenzieren von „Kollegen“ in „Chefs“ und „Angestellte“. Erwartbar ist ferner, dass sich die Änderung in den Teilnahmeformen auch auf die Strukturen der ambulanten Versorgung auswirken und damit auch Relevanz für die perspektivische Gestaltung des Gesundheitswesens bekommen.