gms | German Medical Science

15. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

5. - 7. Oktober 2016, Berlin

Eignung der eQS-Indikatoren für die Versorgungssteuerung: Erfüllungsgrad methodischer Gütekriterien

Meeting Abstract

Suche in Medline nach

  • Klaus Döbler - Stuttgart, Deutschland

15. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung. Berlin, 05.-07.10.2016. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2016. DocV136

doi: 10.3205/16dkvf067, urn:nbn:de:0183-16dkvf0670

Veröffentlicht: 28. September 2016

© 2016 Döbler.
Dieser Artikel ist ein Open-Access-Artikel und steht unter den Lizenzbedingungen der Creative Commons Attribution 4.0 License (Namensnennung). Lizenz-Angaben siehe http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Gliederung

Text

Hintergrund: Bereits seit 2006 erfolgt eine qualitätsorientierte Versorgungssteuerung durch die einrichtungsbezogene Publikation der Ergebnisse der externen stationären Qualitätssicherung (ESQS) nach §136 SGB V in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser [1], [2]. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurde festgelegt, dass Qualitätsergebnisse zukünftig auch für krankenhausplanerische Entscheidungen und qualitätsorientierte Vergütungsmodelle genutzt werden sollen [3].

Fragestellung: Bewertung der inhaltlichen Ausrichtung der aktuellen Indikatorensets der ESQS in Bezug auf eine qualitätsorientierte Versorgungssteuerung

Methode: Untersuchung der inhaltlichen Ausrichtung und Ausgewogenheit der Indikatorensets der ESQS durch Zuordnung der Indikatoren zu den Qualitätsdimensionen der OECD

Ergebnisse: Rund 75% der 416 Indikatoren der ESQS (Bezug: Erfassungsjahr 2014) beziehen sich auf die Vermeidung unerwünschter Ereignisse und somit auf die Dimension der Patientensicherheit. Nur ca. 20% der Indikatoren betrachten die Fragestellung, ob die geplanten Behandlungsziele erreicht wurden und sind somit auf die Dimension der Effektivität zuzuordnen. Ca. 5% der Indikatoren erfassen die Qualität der Indikationsstellung. Die Dimension der Patientenzentrierung wird nur durch ca. 1% der Indikatoren erfasst.

Diskussion sowie praktische Implikationen: Die aktuellen Indikatoren der ESQS richten einen überwiegend eindimensionalen Fokus auf die Vermeidung unerwünschter Ereignisse und damit auf die Qualitätsdimension der Sicherheit. Somit erkennen die aktuellen Indikatoren primär problematische Qualität. In Verbindung mit den Referenzbereichen, die vielfach nur extreme Ergebnisse als auffällig kennzeichnen, konzentriert sich die eQS auf die Identifikation und Verbesserung von Einrichtungen, die Mindeststandards nicht erfüllen. Die Indikatoren sind daher nur deutlich eingeschränkt geeignet, Abstufungen, insbesondere in Bezug auf überdurchschnittlich gute Qualität zu vornehmen zu können.

Für eine qualitätsorientierte Versorgungssteuerung kommt der Gewährleistung von Mindeststandards in Bezug auf die Patientensicherheit zweifellos hohe Bedeutung zu, so dass die aktuellen Indikatoren als prinzipiell nutzbar angesehen werden können. Um jedoch in Bezug auf „gute Qualität", beispielsweise durch Zuschlagsmodelle, steuernde Entscheidungen treffen zu können, erscheinen Weiterentwicklung der aktuellen Indikatorensets sinnvoll.

Als wesentliche Ursachen für die aktuell eingeschränkte Erfassungsperspektive ist das Fehlen von Datenquellen anzusehen, die eine über den stationären Behandlungszeitraum hinausgehende Beobachtung zulassen und die die Patientenperspektive erfassbar machen. In der Richtlinie zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung sind solche neuen Datenquellen angelegt, so dass entsprechende Weiterentwicklungen nun realisierbar erscheinen [4].


Literatur

1.
Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 137 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 135a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser. QSKH-RL. https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1068/QSKH-RL_2015-04-16_iK-2016-01-01.pdf (Zugriff 29.7.2016). Externer Link
2.
Gemeinsamer Bundesausschuss. Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Qb-R). https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1047/Qb-R_2015-06-18_iK-2015-07-21.pdf (Zugriff 29.7.2016). Externer Link
3.
Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG). Bundesgesetzblatt. 2015; Teil I, Nr. 51. Ausgegeben zu Bonn am 17. Dezember 2015.
4.
Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 i.V.m. § 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung (Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung/Qesü-RL). https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1191/Qes%C3%BC-RL_2015-12-17.pdf (Zugriff 29.7.2016). Externer Link