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14. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

7. - 9. Oktober 2015, Berlin

Gesetzliches Hautkrebsscreening in Deutschland: Wahrnehmung in der Bevölkerung

Meeting Abstract

  • Leah Eissing - Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE), Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Hamburg, Deutschland
  • Ines Schäfer - Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE), Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Hamburg, Deutschland
  • Peter Elsner - Universitätsklinikum Jena, Klinik für Hautkrankheiten, Jena, Deutschland
  • Roland Kaufmann - Universitätsklinikum Frankfurt, Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Frankfurt am Main, Deutschland
  • Klaus Strömer - Dermatologische Praxis Mönchengladbach, Mönchengladbach, Deutschland
  • Matthias Augustin - Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE), Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Hamburg, Deutschland

14. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung. Berlin, 07.-09.10.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. DocFV78

doi: 10.3205/15dkvf120, urn:nbn:de:0183-15dkvf1203

Veröffentlicht: 22. September 2015

© 2015 Eissing et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Seit Juli 2008 gehört das Hautkrebsscreening zu den Standardleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Das sogenannte gesetzliche Hautkrebsscreening (gHKS) steht allen entsprechend Versicherten ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre zu.

Fragestellung: Die vorliegende Studie analysiert die Wahrnehmung und Inanspruchnahme des gHKS in der Bevölkerung Deutschlands.

Methode: Eine repräsentative Bevölkerungsstichprobe wurde nach demografischen Kriterien ausgewählt. Diese 1.004 gesetzlich krankenversicherten Erwachsenen wurden vom forsa-Institut mittels Computer-gestützter Telefoninterviews im April 2013 befragt. Für die Darstellung der zeitlichen Entwicklung der Fragestellung stehen Daten entsprechender Befragungen aus den Jahren 2011 und 2015 zur Verfügung. Die Daten wurden deskriptiv statistisch ausgewertet.

Ergebnisse: Die Befragung im Jahr 2013 ergab, dass Hautkrebs ein Thema ist, das 51% der Befragten Sorgen bereitet. Ein höherer Anteil findet sich insbesondere in den mittleren Altersgruppen (bis zu 60%). 35% der Befragten haben sich bereits einem Hautkrebsscreening unterzogen; unter denjenigen, die gHKS-berechtigt sind (>35 Jahre), betrug der Anteil 38%. Die Teilnahmerate war unter Frauen höher als unter Männern (39 vs. 30%). Für die Mehrheit (87%) derjenigen, die bereits das gHKS in Anspruch genommen hatten, überwogen die Vorteile der Maßnahme gegenüber den Nachteilen. Das gHKS wurde zumeist (79%) von einem Dermatologen durchgeführt. Krankhafte Veränderungen der Haut wurden bei 19% der Befragten, die das gHKS in Anspruch genommen hatten, diagnostiziert. 50% aller Befragten war bekannt, dass gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren Anspruch auf das gHKS haben; hierbei zeigten sich Unterschiede in Abhängigkeit soziodemografischer Variablen. 62% der Befragten war nicht bekannt, dass Hautkrebs die häufigste Krebsursache in Deutschland ist; das Wissen hierzu war geschlechts- und altersabhängig.

Diskussion: Während ein signifikanter Teil der Bevölkerung das Thema Hautkrebs als besorgniserregend einstuft, beträgt der Anteil derjenigen, die das gHKS in Anspruch nehmen, nur rund ein Drittel. Diese Diskrepanz lässt sich zumindest teilweise dadurch erklären, dass nur der Hälfte der repräsentativ Befragten der Anspruch auf das gHKS bekannt war. Ebenso war mehr als der Hälfte nicht bekannt, dass Hautkrebs die häufigste Krebsursache in Deutschland ist. Gleichzeitig wurde das gHKS, sofern durchgeführt, ganz überwiegend positiv beurteilt und führte in 20% der Fälle zur Erkennung maligner Veränderungen.

Praktische Implikationen: Der Erkennung von Hautkrebs durch das gHKS und damit verbundener verbesserter Heilungschancen bei rechtzeitiger Diagnose und Behandlung steht ein vergleichsweise hohes Nichtwissen über den gHKS-Anspruch gegenüber. Dies, in Kombination mit Informationen über die Verbreitung von Hautkrebs sowie dessen Prävention im Allgemeinen, bedarf weiterer gezielter aufklärender Maßnahmen.