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14. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

7. - 9. Oktober 2015, Berlin

Was wissen Versicherte der Deutschen Rentenversicherung über die medizinische Reha?

Meeting Abstract

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  • Anna Lena Walther - Universität Lübeck, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Lübeck, Deutschland
  • Ruth Deck - Universität Lübeck, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Lübeck, Deutschland

14. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung. Berlin, 07.-09.10.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. DocFV01

doi: 10.3205/15dkvf109, urn:nbn:de:0183-15dkvf1098

Veröffentlicht: 22. September 2015

© 2015 Walther et al.
Dieser Artikel ist ein Open-Access-Artikel und steht unter den Lizenzbedingungen der Creative Commons Attribution 4.0 License (Namensnennung). Lizenz-Angaben siehe http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Gliederung

Text

Hintergrund: Versicherte der Deutschen Rentenversicherung haben unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen Anspruch auf verschiedene Leistungen, eine hiervon ist die medizinische Rehabilitation. Ob rehabilitationsbedürftige Versicherte jedoch einen Reha-Antrag stellen, ist nicht ausschließlich vom Gesundheitsstatus abhängig, sondern wird u.a. auch vom Informationsstand mitbestimmt [1]. Probleme beim Zugang zur Reha bestehen zurzeit u.a. durch Kommunikationsprobleme und Informationsdefizite. Die Deutsche Rentenversicherung hält zwar Informationen über die Reha in einer Broschüre oder auf ihrer Website bereit, fraglich ist jedoch, inwieweit diese Informationen unter den Versicherten bekannt sind. Als weitere Informationsquelle wird auf die niedergelassenen Ärzte verwiesen, die wiederum jedoch selbst einen hohen Informationsbedarf in Bezug auf die medizinische Reha angeben [2].

Fragestellung: Welche Informationen haben Versicherte der Deutschen Rentenversicherung über die Reha? Welches Ziel und welche Inhalte assoziieren sie mit dieser Leistung und an wen würden sie sich im Bedarfsfall wenden?

Methode: Per Zufall wurden 320 erbwertstätige Versicherte der Deutschen Rentenversicherung ab 18 Jahren angeschrieben. Als Ausschlusskriterium galt ein jemals gestellter Reha-Antrag, unabhängig von der Entscheidung sowie der Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Mit 10 Versicherten wurden telefonische Interviews durchgeführt. Die Interviews erfolgten leitfadengestützt und wurden digital aufgezeichnet. Zur Auswertung der telefonischen Interviews wurde für jeden Befragten eine Fallvignette erstellt. Diese fasste die soziodemografischen Daten sowie die für die Fragestellung relevanten Aussagen zusammen. In einem weiteren Schritt wurden für jeden Aspekt des Leitfadens die Aussagen aller Befragten aggregiert.

Ergebnisse: Die meisten Befragten gaben spontan oder auf Nachfrage an, bereits von der medizinischen Reha gehört zu haben, einige verwendeten hierbei den Begriff Kur. Als gesundheitliches Problem, welches zu einer Reha-Inanspruchnahme führen kann, wurden sowohl physische als auch psychische Erkrankungen genannt (z. B Herzerkrankungen, Rückenschmerzen, Burnout oder Krebserkrankungen). Als Ziel der Reha wurde von einigen Befragten wörtlich „die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit“ genannt, andere umschrieben das Ziel mit „wieder leistungsfähig werden“. Als weitere Ziele wurden genannt: Gesundheitszustand verbessern bzw. stabilisieren. Die Befragten führten eine Vielzahl von therapeutischen Leistungen auf, die Gegenstand einer Reha sein könnten wie psychologische Interventionen (Gespräche, Gruppentherapien), Physiotherapie, Bäder, Sport/Bewegung wie Gymnastik, Nordic Walking oder Ernährungsberatung. Keiner der Befragten schloss für sich aus, jemals in eine Situation zu kommen, in der er selbst eine Reha in Anspruch nehmen muss. Alle nannten für diese mögliche Situation ihren Hausarzt als ersten Ansprechpartner. Die meisten der Befragten gehen davon aus, zu diesem Zeitpunkt weitere Informationen über die Reha zu erhalten. Hierbei werden entweder eine Broschüre oder eine Internetseite präferiert. Inwieweit erwerbstätige Versicherte über das Angebot der Reha informiert werden sollten, bestehen unterschiedliche Ansichten unter den Befragten: Einige sagten, dass alle informiert werden sollten, damit im Bedarfsfall eine Orientierung leichter fiele, andere glauben, dass nahezu jeder weiß, dass es eine Reha gibt und daher keine zusätzlichen Informationen nötig seien.

Diskussion: Die Befragung zeigte, dass die meisten der Versicherten eine ungefähre Vorstellung von der Reha haben. 4 von 10 Befragten wiesen durch ihre berufliche Tätigkeit eine gewisse Nähe zur medizinischen Reha auf, andere hatten Angehörige, die bereits Reha-Erfahrung hatten. Somit ist es durchaus möglich, dass das Wissen der befragten Stichprobe über dem der durchschnittlichen Bevölkerung liegt. Um dieses zu überprüfen, wurde in der Zwischenzeit aus den Ergebnissen der qualitativen Befragung ein Fragebogen entwickelt. Dieser wurde von unterschiedlichen Experten um Fragen ergänzt und wird im April 2015 an 600 erwerbstätige Versicherte der Deutschen Rentenversicherung versandt.

Praktische Implikationen: Aus den Daten der schriftlichen Befragung lassen sich weitere Hinweise über den Informationsstand von Versicherten über die medizinische Reha der Rentenversicherung und ggf. Hinweise zur Gestaltung von Informationen ableiten.


Literatur

1.
Deutsche Rentenversicherung Bund. Rahmenkonzept zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung. Berlin: Deutsche Rentenversicherung; 2009.
2.
Walther AL, Pohontsch NJ, Deck R. Informationsbedarf zur medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung – Ergebnisse eines Online-Surveys mit niedergelassenen Ärzten. Gesundheitswesen. 2014; EFirst. DOI: 10.1055/s-0034-1377034 Externer Link