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10. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung, 18. GAA-Jahrestagung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.
Gesellschaft für Arzneimittelanwendungsforschung und Arzneimittelepidemiologie e. V.

20.-22.10.2011, Köln

Telefonische Arzneimittelberatung für Krankenkassen und ihre Versicherten

Meeting Abstract

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10. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung. 18. GAA-Jahrestagung. Köln, 20.-22.10.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11dkvf212

doi: 10.3205/11dkvf212, urn:nbn:de:0183-11dkvf2128

Veröffentlicht: 12. Oktober 2011

© 2011 Peters et al.
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Hintergrund: Das Projekt „BKK Arzneimittelberatung“ existiert seit nunmehr 10 Jahren als Kooperation zwischen verschiedenen Betriebskrankenkassen und dem Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen. Die telefonische Arzneimittelberatung ist eines der Bestandteile des Projektes, neben der Analyse von Verordnungsdaten der projektbeteiligten Kassen und einer intensiven Betreuung einzelner Versicherter (pharmaceutical case-management). Versicherte, KassenmitarbeiterInnen und ÄrztInnen und Apotheken erhalten unabhängige, evidenzbasierte Informationen rund um die Arzneimitteltherapie. Für Versicherte der projektbeteiligten Betriebskrankenkassen ist der Anruf kostenfrei. Derzeit sind 11 BKKen mit insgesamt ca. 3 Millionen Versicherten am Projekt beteiligt. Die telefonische Beratung erfolgt ausschließlich durch Apotheker und Apothekerinnen.

Ziel: Die immer komplexer werdenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verordnung von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung können Patientinnen und Patienten verunsichern. Die Auswertung der Anrufstatistik soll Hinweise auf den möglicherweise gestiegenen Beratungsbedarf geben und die Art der Fragestellung untersuchen.

Methode: In den zehn Jahren Projektlaufzeit wurden alle Anrufe hinsichtlich Art der Anrufer und Art der Fragestellung dokumentiert und ausgewertet.

Ergebnisse: Insgesamt wurden bis einschließlich 2010 47.004 Anrufe registriert. Je 45% der Anrufe entfallen auf Versicherte und MitarbeiterInnen der Krankenkassen. Arztpraxen und Apotheken sind mit unter 3% wenig vertreten, wenngleich in den letzten Jahren ein Anstieg zu beobachten ist. Die Zahl der Anrufe insgesamt stieg über die Jahre kontinuierlich an, auch wenn man sie in Relation zur (ebenfalls ansteigenden) Anzahl der Versicherten innerhalb des Projektes betrachtet. Die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln war mit einem Anteil von 58% am häufigsten Thema der Frage, gefolgt von Fragen zur Pharmakologie (17%) und Anfragen zu Zuzahlung oder Arzneimittelpreisen (14%). Seit 2008 werden vermehrt auch Anfragen zu Rabattverträgen (nach §130c SGB V) gestellt.

Schlussfolgerung: Es besteht ein steigender Beratungsbedarf bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die MitarbeiterInnen der Krankenkassen benötigen bei Anfragen zu Arzneimitteln häufig pharmazeutisches Know-how. Ein Informationsdefizit besteht besonders bei sozialrechtlichen Rahmenbedingen für die Verordnung von Arzneimitteln. Fachkenntnis ist speziell dann gefragt, wenn Hintergründe von Verordnungsausschlüssen (Arzneimittelrichtlinien) erläutert werden müssen.