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Versorgungsmodelle in der Schmerztherapie
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Veröffentlicht: | 6. Oktober 2008 |
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Die Behandlung chronischer Schmerzen verschlingt in Deutschland jährlich Kosten in Milliardenhöhe für therapeutische Leistungen in der ambulanten und stationären Versorgung! Nicht berücksichtigt werden hierbei noch die sozialen Folgekosten für Arbeitsausfälle und vorzeitige Berentung bei den indirekten Kosten durch langjährige ungelöste Schmerzprobleme. Insgesamt werden als Kosten für die eigentliche medizinische Behandlung 7 Milliarden Euro, für Rehabilitation und vorzeitige Berentung von Patienten mit Rückenschmerzen 18 Milliarden Euro jährlich geschätzt; die direkten und indirekten Krankheitskosten werden in Deutschland demnach auf insgesamt etwa 25 Milliarden Euro veranschlagt.
Die Dynamik der Veränderungen der strukturellen Rahmenbedingungen in der medizinischen Versorgung erlauben jetzt allerdings den Kostenträgern an den Körperschaften (KV) vorbei gezielt integrierte Versorgungsverträge für eine sektorenübergreifende integrierte Versorgung bei besonderen Patientengruppen abzuschließen, um den Paradigmenwechsel vom Status Quo (Verwaltung von Schmerzproblemen) zu den Notwendigkeiten (Lösung und Prävention von Schmerzproblemen) endlich zu realisieren! Gerade die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie DGS war hier besonders engagiert und konnte bereits 2004 den ersten Integrierten Versorgungsvertrag überhaupt zu den „Interdisziplinären Schmerzkonferenzen“ mit der Techniker Krankenkasse und zahlrechen Betriebskrankenkassen bundesweit abschließen. Es folgten im Jahre 2005 der Vertrag „Integrierte Versorgung bei akuten und chronischen Rückenschmerzen IVR“, bis heute an über zwanzig Zentren deutschlandweit realisiert, und Anfang 2006 ein Vertragsabschluss zum Thema „Integrierte Versorgung bei Palliativpatienten“, der aktuell hessenweit ausgedehnt wird .
Die Integrierte Versorgung erlaubt erstmalig die intensive Behandlung von Risikopatienten mit ungelösten Schmerzproblemen. Die Ergebnisse der Zwischenauswertungen einzelner Projekte bestätigen, dass durch eine konzertierte Zusammenarbeit von Krankenkasse und schmerztherapeutischen Schwerpunkteinrichtungen bessere Ergebnisse erzielt werden, Schmerzpatienten früher an den Arbeitsplatz zurückkehren, die Gefahr der Frühberentung minimiert wird und auch noch insgesamt Kosten eingespart werden.