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Priorisierung als Strategie eines geregelten Innovationstransfers?
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Veröffentlicht: | 6. Oktober 2008 |
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Die Medizin ist ein Bereich mit hoher Innovationsrate. Vor dem Hintergrund knapper Ressourcen ist die ungeregelte Einführung medizinischer Innovationen in der solidarisch finanzierten GKV kritisch zu betrachten. Die Fragestellung aus der theoretischen Versorgungsforschung ist daher, ob die Priorisierung als Regulierungsmechanismus für den Innovationstransfer geeignet ist oder nicht, und wenn ja, nach welchen Kriterien diese durchgeführt werden soll?
Im Rahmen eines interdisziplinären DFG-Forschungsprojektes zur Priorisierung in der Medizin (FOR 655) wurden sechs Stakeholdergruppen (Ärzte (n=7), Pflegekräfte (n=3), Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) (n=3), Patienten (n=8), Angehörigen von Erkrankten (n=9) und gesunde Bürger (n=9)) mit Hilfe eines semistrukturierten qualitativen Interviewleitfadens befragt, welche Priorisierungskriterien für sie akzeptabel sind. Besonders im Fokus stand hier die Evidenz-basierte Medizin (EbM).
Verschiedene Stakeholdergruppen akzeptieren ganz unterschiedliche Priorisierungskriterien, die Heterogenität ist intergruppenspezifisch dabei nicht geringer als intragruppenspezifisch. EbM wird nicht vorbehaltlos akzeptiert, Patienten und Angehörige lehnen sie eher ab, Ärzte stehen ihr teils kritisch gegenüber. Andere Kriterien sind gesundheitsbezogene Lebensqualität, Compliance und Prognose.
Priorisierung ist als Regulierungsmechanismus zum Innovationstransfer in die GKV grundsätzlich geeignet, wenn die Priorisierungskriterien transparent, konsentiert, nachvollziehbar und explizit sind. Beispiele für solche Kriterien wurden erarbeitet.