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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU 2015)

20.10. - 23.10.2015, Berlin

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung im unfallchirurgischen Alltag – Zahlen aus einem alterstraumatologischen Zentrum

Meeting Abstract

  • presenting/speaker Juliana Hack - Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Marburg, Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Marburg, Germany
  • Benjamin Bücking - Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Marburg, Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Marburg, Germany
  • Daphne Eschbach - Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Marburg, Germany
  • Caroline Lopez - Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Marburg, Klinik für Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie, Marburg, Germany
  • Steffen Ruchholtz - Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Marburg, Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Marburg, Germany
  • Christian Kühne - Universitätsklinikum Marburg, Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Marburg, Germany

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU 2015). Berlin, 20.-23.10.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. DocPO30-847

doi: 10.3205/15dkou844, urn:nbn:de:0183-15dkou8440

Veröffentlicht: 5. Oktober 2015

© 2015 Hack et al.
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Gliederung

Text

Fragestellung: Die Unfallchirurgie mit ihrem hohen Anteil geriatrischer Patienten ist oftmals mit der Problematik der Therapieausweitung bei schwerkranken Patienten konfrontiert. Hier ist das Vorhandensein einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder gesetzlichen Betreuung eine wichtige Unterstützung der ärztlichen Entscheidung. Es existieren jedoch nur wenige Daten zur Bedeutung dieser Dokumente im unfallchirurgischen Alltag, sodass dies am unfallchirurgisch-geriatrischen Patientengut eines Universitätsklinikums ermittelt werden sollte.

Methodik: Bei allen Patienten, die im Zeitraum zwischen 01.01.2013 bis 31.03.2014 im alterstraumatologischen Zentrum unserer Klinik behandelt wurden, erfassten wir prospektiv neben dem Vorhandensein von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und gesetzlicher Betreuung verschiedene epidemiologische Daten und Behandlungsdaten.

Zusätzlich wurde retrospektiv anhand der Patientenakte recherchiert, zu welchem Zeitpunkt das Vorhandensein von Dokumenten der Vorausverfügung bzw. einer gesetzlichen Betreuung erfasst wurde und ob im Fall möglicher Komplikationen die in dem entsprechenden Patientendokument festgelegten Maßgaben eingehalten wurden.

Ergebnisse und Schlussfolgerung: Von 181 in die Studie eingeschlossenen Patienten hatten 63% (n=114) eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder gesetzliche Betreuung. Am häufigsten war hierbei die Vorsorgevollmacht bei 33% der Patienten (n=59), gefolgt von der Patientenverfügung bei 27% (n=48), der gesetzlichen Betreuung bei 20% (n=37) und der Betreuungsverfügung bei 7% der Patienten (n=12).

Bei 86% der Patienten (n=155) erfolgte eine operative Therapie. Während des stationären Aufenthalts war bei 61% der Patienten (n=110) eine Behandlung auf der Intensivstation erforderlich.

Bei Patienten, die eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder gesetzliche Betreuung hatten, wurde in 88% der Fälle (n=100) das Vorhandensein dieser Dokumente innerhalb der ersten 24 Stunden nach Aufnahme bekannt. Eine Dokumentation in der Patientenkurve erfolgte jedoch nur in 58% der Fälle (n=66).

Bei allen 5 während des stationären Aufenthalts verstorbenen Patienten lag bereits bei Aufnahme eine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht vor. In allen 5 Fällen wurden die vom Patienten festgelegten Maßgaben eingehalten.

Trotz großer Relevanz dieser Thematik im klinischen Alltag scheint insbesondere die nachvollziehbare Dokumentation oben genannter Dokumente zur Verbesserung der Behandlungs- und Entscheidungssicherheit optimierungsbedürftig.

Daneben ist die Auseinandersetzung mit diesem Thema nicht nur bei älteren Patienten, sondern bei Menschen jeden Lebensalters sinnvoll. Es sind weitere – interventionelle – Studien in Planung, die Patienten schon in der Notaufnahme über diese Thematik zu informieren.