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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU 2015)

20.10. - 23.10.2015, Berlin

Penetrierende Stichverletzung des lumbalen Rückenmarks beim Kind: ein Fallbeispiel

Meeting Abstract

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  • presenting/speaker Bastian Scheiderer - Zentrum für Chirurgie, Klinik für Unfall-, Hand-, Plastische- und Wiederherstellungschirurgie, Ulm, Germany
  • Karin Mild - Klinik für diagnostische und interventionelle Radiologie, Ulm, Germany
  • Florian Gebhard - Zentrum für Chirurgie, Klinik für Unfall-, Hand-, Plastische- und Wiederherstellungschirurgie, Ulm, Germany
  • Alexander Scola - Zentrum für Chirurgie, Klinik für Unfall-, Hand-, Plastische- und Wiederherstellungschirurgie, Ulm, Germany

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU 2015). Berlin, 20.-23.10.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. DocPO17-67

doi: 10.3205/15dkou645, urn:nbn:de:0183-15dkou6452

Veröffentlicht: 5. Oktober 2015

© 2015 Scheiderer et al.
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Gliederung

Text

Fragestellung: Im Rahmen eines Familiendramas erlitt ein 8 Jahre alter Junge eine Messerstichverletzung auf Höhe der oberen Lendenwirbelsäule (LWS). Bei Eintreffen des Notarztes war er wach und neurologisch inapparent. Nach Stabilisierungsmaßnahmen am Unfallort erfolgte die Zuverlegung über den Schockraum.

Methodik: Der Patient war wach und kardio-pulmonal stabil. Es bestand kein senso-motorisches Defizit im Bereich der unteren Extremität. Im Bereich der oberen LWS fand sich eine Stichwunde mit einliegender Klinge. Es erfolgte eine Computertomographie(CT) von Thorax, Abdomen und Becken mit Kontrastmittel. Die Messerklinge zeigte einen 9 cm langen Verlauf rechtslateral des Processus spinosus des 1. Lendenwirbelkörpers, durch den hinteren Wirbelbogen und Spinalkanal, bis ca. 4 mm ventral des Wirbelkörpers. Der Patient wurde in Seitenlage intubiert und die Klinge in Operationsbereitschaft durch einfachen Längszug extrahiert. Bei stabilen Vitalparametern wurde anschließend der Stichkanal gespült und ohne weitere Exploration mittels Hautnaht verschlossen. Unmittelbar postinterventionell erfolgte eine native Magnetresonanztomographie (MRT) der LWS. Entlang des Stichkanals zeigten sich filiforme Flüssigkeitseinlagerungen sowie diskrete Bluteinlagerungen, zum Teil intraspinal, jedoch ohne Zeichen einer spinalen Enge. Eine Myelopathie oder ein Duraleck ließen sich nicht nachweisen. 3 Stunden postinterventionell konnte der Patient extubiert werden. Es bestand weiterhin kein senso-motorisches Defizit. Nach 7 Tagen wurde eine erneute MRT der LWS durchgeführt. Es fanden sich vorwiegend dorsal epidural lokalisierte, schlierige Signalveränderungen auf Höhe des 1. und 2. Lendenwirbelkörpers, passend zu diskreten Hämorrhagien. Weiterhin bestand kein Nachweis einer Myelopathie oder eines Duralecks. 6 Wochen nach Trauma erfolgte die Wiedervorstellung zur Verlaufskontrolle. Die neurologische Untersuchung zeigte keinen pathologischen Befund. In der MRT waren noch residuelle Signalveränderungen im ehemaligen Stichkanal abgrenzbar.

Die in der Voruntersuchung nachweislichen Hämorrhagien kamen nicht mehr zur Darstellung, auch zeigte sich weiterhin kein Hinweis auf ein Duraleck.

Ergebnisse und Schlussfolgerung: Bei einem neurologisch inapparenten Patienten mit longitudinaler, penetrierender Stichverletzungen des Myelon scheint die isolierte Extraktion des Fremdkörpers ohne chirurgische Exploration und Verschluss der Dura eine Option darzustellen, sofern die in Operationsbereitschaft durchgeführten MRT keine raumfordernde spinale Blutung, Myelopathie oder Duraleck zeigt. Bei dieser seltenen Verletzung handelt es sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung.