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Standardisierte Beratung und Management von Nadelstichverletzungen für den D-Arzt
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Veröffentlicht: | 2. Oktober 2012 |
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Fragestellung: Nadelstichverletzungen (NSV) zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen von Mitarbeitern im Gesundheitswesen und stellen für die Betroffenen eine ernstzunehmende Gefährdung gegenüber den blutübertragbaren Infektionen Hepatitis B, Hepatitis C und HIV dar. In Deutschland ereignen sich jährlich schätzungsweise 500.000 NSV, die Kosten von etwa 50 Millionen Euro verursachen. Das Follow-up nach NSV ist sowohl für den betroffenen Mitarbeiter als auch für die betreuten Patienten wichtig, um mögliche nosokomiale Infektionsübertragungen zu verhindern. Ziel unserer Studie war die Evaluierung und Optimierung des Melde- und Betreuungskonzeptes nach einer NSV.
Methodik: Prospektive Beobachtungsstudie zur Inzidenz von NSV, Infektiosität der Indexpatienten, Einleitung postexpositioneller Maßnahmen sowie serologischer Untersuchungen von betroffenen Mitarbeitern an einem deutschen Universitätsklinikum. Beobachtungszeitraum: 15 Monate (Mitte Oktober 2010 - Mitte Januar 2012). Standardisierte Beratung über ein dezidiertes Schema.
Ergebnisse und Schlussfolgerungen: Es wurden im Studienzeitraum insgesamt 418 NSV beim D-Arzt gemeldet. Jeder sechste Indexpatient wies mindestens eine blutübertragbare Infektion auf. Bei 37 Mitarbeitern wurde eine HIV-Postexpositionsprophylaxe (PEP) indiziert und durchgeführt. Es kam zu einer Hepatitis C-Übertragung.. Die Diagnose konnte durch ein engmaschiges Follow-up bereits 15 Tage nach Exposition gestellt und der Mitarbeiter einer entsprechenden Therapie zugeführt werden. Darüber hinaus kam es zu einer Erstdiagnose einer Hepatitis C-Infektion bei einem Indexpatienten. Auch hier erfolgte eine unmittelbare internistische Vorstellung mit Einleitung der Therapie.
Die möglichst vollständige und lückenlose Erfassung von NSV ist eine grundlegende Voraussetzung, risikoträchtige Tätigkeiten zu identifizieren und eine optimale Betreuung der betroffenen Mitarbeiter sicherzustellen. Die Steuerung des Heilverfahrens muss durch den D-Arzt erfolgen, sollte in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachkollegen durchgeführt werden und sie erfordert eine hohe interdisziplinäre Kompetenz. An unserer Einrichtung wird über einen standardisierten Fragebogen die Akut-Therapie durch den D-Arzt eingeleitet. Während der Nachsorge im Rahmen des bg-lichen Heilverfahrens in enger Kooperation mit dem Betriebsärztlichen Dienst wird eine effektive Betreuung der Betroffenen sichergestellt.