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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU 2012)

23.10. - 26.10.2012, Berlin

Die Notwendigkeit der Beschriftung von Fotodokumenten von Arthroskopien am Beispiel des Handgelenkes

Meeting Abstract

  • presenting/speaker Steffen Löw - Caritas-Krankenhaus, Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie, Sektion Handchirurgie, Bad Mergentheim, Germany
  • Dirk Herold - Caritas-Krankenhaus, Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie, Sektion Handchirurgie, Bad Mergentheim, Germany
  • Marion Mühldorfer-Fodor - Klinik für Handchirurgie, Bad Neustadt/Saale, Germany
  • Thomas Pillukat - Klinik für Handchirurgie, Bad Neustadt/Saale, Germany

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU 2012). Berlin, 23.-26.10.2012. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2012. DocWI26-258

doi: 10.3205/12dkou095, urn:nbn:de:0183-12dkou0959

Veröffentlicht: 2. Oktober 2012

© 2012 Löw et al.
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Gliederung

Text

Fragestellung: Die Aussagefähigkeit von Fotodokumenten bei Gelenkspiegelungen ist begrenzt. Sind die Fotos zudem nicht beschriftet, ist deren korrekte Zuordnung zu einer intra-artikulären Struktur häufig sehr schwierig. Fehlbeurteilungen oder erneute Spiegelungen sind nicht selten die Folge, wenn sich das weitere therapeutische Vorgehen an Arthroskopie-Befunden orientiert. Es wird erwartet, dass die Aussagefähigkeit eines Fotos besser ist, wenn es hinsichtlich der abgebildeten Struktur beschriftet ist. Ziel dieser Studie war die Ermittlung der Intra- und Interobserver-Reliabilität von beschrifteten und unbeschrifteten Fotodokumenten bei Handgelenkspiegelungen.

Methodik: 50 konsekutive Arthroskopien wurden in standardisierter Technik durchgeführt. Zur Dokumentation wurden Fotos von wenigstens folgenden Standardeinstellungen digital gespeichert: radioskaphoidaler Gelenkspalt mit radiopalmaren Bändern, skapholunärer Übergang von radiokarpal, radiolunärer Gelenkspalt, TFCC, Kapitatumkopf und Hamatumspitze sowie skapholunärer und lunotriquetraler Übergang von mediokarpal. Post-operativ wurden die Fotos mit einer Beschriftung versehen, die angibt welche Struktur jeweils abgebildet ist. Mindestens 3 Monate nach der Handgelenkspiegelung wurden die Bilder vom Operateur und von zwei unabhängigen Handchirurgen erneut befundet. Dabei wurden zunächst die Bilder ohne Beschriftung und in zufälliger Reihenfolge vorgelegt. Anschließend wurden die beschrifteten Bilder in der Abfolge von radial nach ulnar jeweils von radiokarpal und von mediokarpal vorgelegt. Beurteilt werden mussten Knorpelverhältnisse, TFCC, SL-, LT- und palmare Bänder sowie das Vorhandensein einer Synovialitis. Der intra-operative Befund und die jeweiligen Nachbefundungen wurden statistisch miteinander verglichen, wobei die Reliabilität anhand Cohens Kappa-Werte berechnet wurde.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen: Die Intraobserver-Reliabilität war höher als die Interobserver-Reliabilität. Der erwartete Vorteil der Bildbeschriftung zeigte sich bei der Beurteilung der Knorpelsituation (Kappa-Werte 0,56/0,56/0,42 vrs. 0,46/0,33/0,24) und des SL-Bandes (0,68/0,61/0,65 vrs. 0,63/0,40/0,36). Andere Strukturen wie der TFCC (0,65/0,40/0,35 vrs. 0,44/0,45/0,09), das LT-Band (0,58/0,57/0,58 vrs. 0,58/0,55/0,30) oder die radiopalmaren Bänder (0,38/0,22/0,16 vrs. 0,48/0,03/0,05) wurden auch ohne Beschriftung als solche erkannt, sodass die Reliabilität durch die fehlende Beschriftung nicht verschlechtert wurde.

Die Studie demonstriert die Unsicherheit bei der Befundung unbeschrifteter Fotodokumente von Handgelenk-Spiegelungen. Da sich anschließendes therapeutisches Vorgehen maßgeblich an der korrekten Zuordnung von Knorpelschäden orientiert, ist es erforderlich, die gespeicherten Fotodokumente unmittelbar post-operativ entsprechend zu beschriften.