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Frühkomplikationen nach dorsoventraler Spondylodese traumatischer Wirbelfrakturen
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Veröffentlicht: | 16. Oktober 2008 |
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Fragestellung: Wie sicher ist die Wirbelsäulenchirurgie bei instabilen Wirbelkörperfrakturen mit begleitender Bandscheibenruptur? Ist die ventrale Komplettierung aus Sicht tatsächlicher Komplikationen gerechtfertigt?
Methodik: Es erfolgte die retrospektive Erfassung der operationbezogenen Frühkomplikationen von Patienten, bei denen zwischen 2000 und 2006 eine instabile Wirbelkörperfraktur mit begleitender Bandscheibenruptur zweizeitig dorsoventral stabilisiert wurde. Die Patienten wurden unfallnah mittels dorsaler Stabilisierung mit Fixateur Interne versorgt. Bei vorliegenden Bandscheiberupturen erfolgte zeitnah die ventrale Komplettierung mit Beckenkammspondylodese. Datenerfassung erfolgte mit dem SPSS-Programm; Ratio mit 95% Koinfidenzintervall (C.I.) wurde berechnet.
Ergebnisse: Im o.g. Zeitraum wurden 211 (m:w 1,7:1) instabile Frakturen des thorakolumbalen Übergangs und der LWS mit Fixateur Interne (USS, Fa. Synthes®) versorgt. Postoperativ wurden 14 Komplikationen beobachtet (Ratio 6,6%, C.I. [0,03;0,1]) : Acht korrekturbedürftige Fehlplatzierungen der Pedikelschrauben, drei Wundinfektionen, eine reversible neurologische Verschlechterung, ein Serom und ein Hämatom. Nach einem durchschnittlichen Intervall von 16 Tagen erfolgte die ventrale Beckenkammkomplettierung bei allen 211 Patienten; Bei 144 Fällen war eine monosegmentale und bei 67 Patienten eine bisegmentale Komplettierung notwendig. Bei 16 der Patienten kam es zu Komplikationen (Ratio 7,5%, C.I. [0,04;0,17]): neun ebenfalls voll reversible neurologische Verschlechterungen, vier Pneumothoraces und drei Wundinfektionen.
Schlussfolgerung: Die Stabilisierung und Herstellung des anatomischen Alignements bei instabilen Wirbelkörperfrakturen ist Ziel jeder Therapie dieser Verletzung. Das hier beobachtete Komplikationsrisiko der operativen Versorgung ist sowohl für das dorsale, als auch für das ventrale vorgehen als gering zu betrachten. Konservative Therapieversuche bei Grenzindikationen mit langer Immobilisierung und der Gefahr einer Fehlheilung sollen daher Ausnahmefällen vorbehalten sein.