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Die Versorgungssituation außerklinisch invasiv beatmeter Menschen
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Veröffentlicht: | 23. April 2015 |
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Hintergrund: Auf Grund der Urteile des Bundessozialgerichtes (BSG) seit 1999 zur Vergütung der häuslichen Intensivkrankenpflege konnten immer mehr Menschen diese Versorgungsform in Anspruch nehmen. Die Forderung des Gesetzgebers „ambulant vor stationär“ förderte zunehmend die Entscheidungen der Krankenversicherungen, die Kosten für die außerklinischen Intensivpflegeangebote anteilig zu übernehmen. Die Neufassung der HKP-Richtlinie 2008 und das BSG-Urteil 2010 (B 3 KR7/09 R) machten den Weg für eine finanziell gesicherte ambulante außerklinische Intensivpflege frei. Der außerklinische Intensivpflegemarkt expandiert. Immer mehr Menschen werden invasiv beatmet aus Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen in die außerklinische Intensivpflege entlassen.
Methodik: Im Mittelpunkt dieser empirischen Untersuchung steht der außerklinisch invasiv beatmete Patient. Ziel ist es, einen Beitrag zu der noch ausstehenden Theoriebildung der spezifischen Situation dieser Menschen zu leisten. Mit Hilfe der Fallrekonstruktion sollen das Erleben des Krankseins, die damit verbundenen Erfahrungen und Problemlagen des Probanden mit dem Beginn der Beatmung dargestellt werden. Als Methodologie wird die Grounded Theorie herangezogen. Das problemzentrierte Interview ist die vorrangige Erhebungsmethode. Mit gezielten Fragen von allgemeinen über spezifische Sondierungen und Ad-hoc-Fragen wird das Interview geführt. Neben dem qualitativen wird auch ein quantitatives Forschungsdesign genutzt. Hierzu zählen die Analyse der Entlassungsberichte, die Pflegeabhängigkeitsskala und die Sozialdaten des Probanden.